- Los-Kennzeichnungs-Verordnung
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Basisdaten Titel: Los-Kennzeichnungs-Verordnung Abkürzung: LKV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von: § 19 Abs. 1 Nr. 1, 2b LMBG Rechtsmaterie: Lebensmittelrecht Fundstellennachweis: 2125-40-52 Datum des Gesetzes: 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 1022) Inkrafttreten am: 1. Juli 1993 Letzte Änderung durch: Art. 13 VO vom 22. Februar 2006
(BGBl. I S. 444, 448)Inkrafttreten der
letzten Änderung:7. März 2006
(Art. 21 VO vom 22. Februar 2006)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die deutsche Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie regelt, dass (mit Ausnahmen) in Deutschland nur solche Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen, die mit einer Losnummer versehen sind. Mit dieser Kennzeichnung muss das Produkt eindeutig dem Los zugeordnet werden können, aus dem es stammt. Ein Los ist die Menge aller in einem gleichen Produktionsdurchgang hergestellter Produkte.
Die Losnummer muss aus Buchstaben, Zahlen oder Buchstaben und Zahlen bestehen. Zur eindeutigen Identifikation muss der Buchstabe L der Losnummer vorangestellt sein, sollten andere Angaben auf dem Produkt die Erkennung der Losnummer erschweren.
Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind beispielsweise Produkte, die einzeln verkauft werden oder deren größte Einzelfläche weniger als zehn Quadratzentimeter groß ist.
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