- Ludwig Zimmerle
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Ludwig Zimmerle (* 12. November 1867 in Ellwangen; † 3. Dezember 1925 in Bad Urach) war Generalbevollmächtigter in Litauen und Senatspräsident am Reichsgericht.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Er wurde promoviert. Der Württemberger trat 1892 in den Justizdienst ein. 1898 wurde er Amtsrichter in Stuttgart. 1901 ernannte man ihn zum Landrichter. 1903 beförderte man ihn zum Landgerichtsrat und versetzte ihn nach Ravensburg. 1912 kam er in das Reichsjustizamt als Geheimer Regierungsrat und Vortragender Rat. 1916 wurde er zum Geheimen Oberregierungsrat ernannt. Ab 5. November 1918 bis Dezember 1919 war Zimmerle Generalbevollmächtigter in Litauen, bis Mitte 1919 auch Chef der Zivilverwaltung Litauens. Er folgte Friedrich von Falkenhausen nach. Zimmerle, der antisowjetisch eingestellt war,[1] war der Verbindungsmann zu der Lietuvos Taryba. Am 1. Juli kam er an das Reichsgericht als Senatspräsident des III. Zivilsenats tätig. Er verstarb im Amt.
Schriften
- „Das Recht des Amtsrichters, den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlassung eines Strafbefehls abzulehnen“, Der Gerichtssaal, Jahrgang 50, 1895, S. 44.
- „Der Begriff des groben Unfugs nach seiner geschichtlichen Entwicklung“, Der Gerichtssaal, Jahrgang 57, 1900, S. 442.
Quelle
- Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 346.
Weblinks
- Bundesarchiv: Akten der Reichskanzlei der Weimarer Republik online - „Zimmerle, Ludwig“
Einzelnachweise
- ↑ Günter Rosenfeld: Sowjet-Russland und Deutschland 1917 – 1922. Akademie Verlag, Berlin 1984, S. 240.
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