- Notarkasse
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Die Notarkasse (Ländernotarkasse) ist ein Pensionsverein für Notare in der Rechtsform von Anstalten des öffentlichen Rechts. Der Zuständigkeitsbereich der Notarkasse erstreckt sich auf das Gebiet von Bayern und der ehemals bayerischen Pfalz, der Zuständigkeitsbereich der Ländernotarkasse erstreckt sich auf die Gebiete der neuen Bundesländer.[1] Die Anfänge der Notarkasse A.d.ö.R. gehen in das Jahr 1867 zurück.
Rechtsaufsicht
Die Notarkasse unterliegt der Rechtsaufsicht des Bayerischen Ministeriums der Justiz, die Haushalts- und Rechnungsführung wird vom Bayerischen Obersten Rechnungshof nach den Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung überprüft. Die Ländernotarkasse unterliegt der Rechtsaufsicht des sächsischen Ministeriums der Justiz. Ihre Haushalts- und Rechnungsführung wird durch den Sächsischen Rechnungshof überprüft.
Aufgaben
Die Aufgaben der Notarkassen sind in § 113 Abs. 3 BNotO enumerativ aufgezählt. Der Aufgabenbereich umfasst u.a.
- die Ergänzung des Berufseinkommens der Notare
- die Versorgung der ausgeschiedenen Notare
- die Besoldung der Notariatsbeamten
- die Gewährleistung der einheitlichen Durchführung der Haftpflichtversicherung.
Quellen
Kategorien:- Notariat
- Recht (Bayern)
- Sozialversicherung
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