- Lübische Mark
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Die Lübische Mark (auch Lübsche Mark; lat. Marca Lubicensis) war ab 1502 eine einheitliche Münzregelung für die wendischen (slawischen) Hansestädte Lübeck, Hamburg, Wismar, Lüneburg, Rostock, Stralsund, Anklam u.a. Diese Städte der Hanse schlossen sich zum Wendischen Münzverein zusammen. 1513 übernahm Norwegen die lübische Münzrechnung.
Gerechnet wurde mit der Lübischen Mark wie folgt: 1 Mark lübisch = 48 Witten = 16 Schilling = 192 Pfennig
Im Laufe der Zeit änderte sich der Wert einer Mark lübisch sehr. Über diese Zeit hinweg stabil geblieben ist die Kölner Mark Feinsilber, die nach der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 ein Grundgewicht von 233,8556g Silber hat.
- 1403 entsprachen etwa 5,6 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
- 1461 entsprachen etwa 10 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
- 1502 prägte man Münzen zu 2/3 Mark lübisch und 1/3 Mark lübisch, wobei 13 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber entsprachen.
- 1506 prägte man Münzen zu 1 Mark lübisch, 1/2 Mark lübisch und 1/4 Mark lübisch, wobei je nach Münze 12 bis 14 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber entsprachen.
- 1620 entsprachen 25 bis 27 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
- 1667 entsprachen 30 bis 35 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
- 1726-1855 entsprachen 34 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
- Ab 1855 entsprachen 35 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
Aufgrund der fortlaufenden Abwertung einer lübischen Mark scheint es nicht sinnvoll Umrechnungen in andere Währungen anzugeben, da diese immer nur für einen kurzen Zeitraum gültig wären.
In den Reichsmünzordnungen wurde die lübische Mark nicht anerkannt.
Quellen
Kategorien:- Währungsname
- Historische Währungseinheit (Europa)
- Deutsche Münze
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