- manu propria
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manu propria (lat. Abkürzung m. p. oder mppa) heißt „mit eigener Hand“, also eigenhändig. Der Hinweis wurde verwendet um den von einem Kopisten erzeugten Namenszug von der eigenhändigen Unterschrift zu unterscheiden, als es noch keine technischen Kopierverfahren gab und Schriftstücke von Hand kopiert wurden.
Die eigenhändige Unterschrift ersetzte zu Beginn der Renaissance das Siegel, was mit dem Reflektieren der eigenen Person in dieser Epoche in Zusammenhang steht.[1] In Dokumenten des 16. und 17. Jahrhunderts wurde die „m.p.“-Abkürzung gern in Form von kalligrafisch aufwändigen Schleifen, im 18. Jahrhundert oft als gitterförmiges Ornament an die Unterschrift angehängt. Der „m.p.“-Zusatz wurde auch bei gedruckten Verlautbarungen, wie z. B. Bekanntmachungen von Herrschern, der Unterschrift der zeichnenden Person hinzugefügt. Damit sollte dem Druckerzeugnis mehr Authentizität verliehen werden.
Weblinks
- Beispiele
- An meine Völker! (auf Wikisource): Rede des Kaisers Franz Joseph I.
- König Maximilian schreibt den drei Bünden (in Graubünden), siehe Maximilian I.
- Ganze, autographe Titelseite der Symphonie Nr. 97 von Joseph Haydn, wo geschrieben steht „Sinfonia in C/di me giuseppe Haydn mppria. “[2]
- Adelsbrief André Falquets – Diploma Nobilitatis Andrea Falquet auf Wikisource
Einzelnachweise
- ↑ J. Kloosterhuis: Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Abschnitt IV, Kapitel 11
- ↑ Early Music, Vol. 10, No. 4 (Oct., 1982), pp. 496 and footnote nr. 5: 5Die Zusammenfassung des Jahres mit mppria ist geläufig
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