- Mallorca-Police
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Die Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel bezeichnet eine Leistung einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Deckungssumme einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für einen Leihwagen im Ausland geschlossen wurde, (mindestens) auf die in Deutschland gesetzlich geforderte Versicherungssumme von mindestens 2.500.000 Euro pro Person und Unfall bzw. 500.000 Euro Sachschaden pro Unfall[1] erweitert (Subsidiärdeckung).
Unfälle im Ausland, in denen Fahrzeuge verschiedener Mitgliedstaaten der EU beteiligt sind, ereignen sich mehr als 500.000 mal im Jahr[2]. Haftpflichtversicherungen sind zwar im europäischen Ausland obligatorisch, die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen liegen jedoch oft deutlich unter dem deutschen Niveau. So beträgt die Versicherungssumme für Personenschäden in der Türkei 350.000 Euro; in Deutschland dagegen 7.500.000 Euro.[3] Nur in Ausnahmefällen, etwa zwischen deutschen Fahrern (bzw. in Deutschland ansässigen Personen), wird das deutsche Schadensrecht mit den darin geregelten Mindestdeckungssummen angewendet[4].
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Mindestdeckung. Informationen der Arbeitsgemeinschaft Recht
- ↑ Autoversicherung. Beitrag auf Spiegel-Online
- ↑ Mallorca-Police. Beitrag von FinanceScout24.
- ↑ Verhaltensregeln nach einem Unfall im Ausland. Informationen des ADAC.
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