- Absagebrief
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Fehdebrief, auch Absagebrief, ist eine Urkunde, worin die Fehde angekündigt wird. Solche Fehdebriefe waren meist ganz kurz. Eine Fehde musste drei Tage vor dem Beginn durch einen Absage- oder Fehdebrief rechtmäßig angekündigt werden.
Damit die Fehde nicht zum Mord und damit straffähig wurde (siehe auch Plackerer), hatten die Betroffenen folgende Regeln zu beachten:
1. Die Fehde, egal ob unter Rittern oder zwischen Rittern und Städten, musste durch einen förmlichen Fehdebrief angesagt werden.
2. Die Tötung Unschuldiger war verboten.
3. Das Niederbrennen von Häusern und das Verwüsten von Land waren jedoch erlaubt.
4. Während der Fehde musste der Frieden in der Kirche, im Hause, beim Gang zur Kirche, bei der Rückkehr von der Kirche, beim Gang zum Gerichtstermin und bei der Rückkehr vom Gerichtstermin beachtet werden.
Beispiele
- So sagte die Stadt Soest um 1444 dem Kölner Erzbischof den Krieg an mit dem berühmten, kurzen Fehdebrief:
"Wisset, hochgeborener Fürst, dass wir, Bürgermeister, Rat, Gilden, Ämter, Bruderschaften und die ganze Gemeinde der Stadt Soest Euer Feind geworden sind und Euch und den Euern vermittelst dieses Briefes aufsagen, weil wir den hochgeborenen Junker Johann, den ältesten Sohn von Kleve und von der Mark, lieber haben als Euch und die Euren ..." („Wettet, biscop Dierich van Moeres, dat wy den vesten Junker Johan can Cleve lever hebbet alls Juwe, unde wert Juwe hiermit affgesaget [...]“)
Siehe auch: Fehde, Fehdehandschuh, Gottesfrieden, Krieg, Landfrieden, Urfehde
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