Mediationsgesetz

Mediationsgesetz
Basisdaten
Titel: Mediationsgesetz
Abkürzung: MediationsG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 73 Abs. 1 Nr. 9, Art. 74 Abs. 1 Nrn. 1 und 11 GG
Rechtsmaterie:
Datum des Gesetzes:
Inkrafttreten am: noch nicht in Kraft
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Mediationsgesetz ist ein geplantes Gesetz zur Förderung der Mediation.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Das Bundeskabinett hat am 12. Januar 2011 den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Gesetzesentwurf zur Förderung der Mediation verabschiedet.[1]. Ziel des Entwurfs ist die Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die verschiedenen Formen der Mediation sind bisher weitgehend ungeregelt und unabhängig von einem Gerichtsverfahren, siehe außergerichtliche Mediation. Die während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichtes durchgeführte Mediation trägt die Bezeichnung „gerichtsnahe Mediation“. Darüber hinaus soll für eine während eines Gerichtsverfahrens von einem nicht entscheidungsbefugten Richter durchgeführte Mediation eine ausdrückliche Rechtsgrundlage geschaffen werden = gerichtsinterne Mediation.

Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren ist wie folgt gegliedert: Artikel 1 - Mediationsgesetz, Artikel 2 - Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes, Artikel 3 - Änderung der Zivilprozessordnung, Artikel 4 - Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familienrechtssachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Artikel 5 - Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes, Artikel 6 - Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, Artikel 7 - Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, Artikel 8 - Änderung des Gerichtskostengesetzes, Artikel 9 - Änderung der Kostenordnung, Artikel 10 - Änderung des Patentgesetzes, Artikel 11 - Änderung des Markengesetzes, Artikel 12 - Inkrafttreten (?).

Der Gesetzesentwurf befindet sich nach der ersten Lesung im Bundestag vom 14. April 2011 auf dem Weg der parlamentarischen Abstimmung. Er wurde zunächst an den Rechtsausschuss des Bundestages überwiesen.

Kritik

In den anwaltlichen und richterlichen Berufsverbänden ist gegen den Gesetzesentwurf bereits Kritik laut geworden. In der Drucksache 17/4441 des Bundestages vom 12. Januar 2011 hat die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hierzu eine Kleine Anfrage eingereicht.

Ergänzend ist zu bedenken, dass nach der Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. Mai 2008 bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen sind. Ihr Anwendungsbereich sind grenzüberschreitende Streitigkeiten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BMJ-Pressemitteilungen vom 12. Januar 2011 mit Link zum Textentwurf.

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