- Mediengestalter Flexografie
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Der Mediengestalter Flexografie wird ab dem 1. August 2011 in Deutschland als neuer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung zur Verfügung stehen. Er ersetzt den Ausbildungsberuf Flexograf, dessen Ausbildungsvorschriften aus dem Jahr 1997 stammen und veraltet sind.[1]
Inhaltsverzeichnis
Ausbildungsdauer und Struktur
Die Ausbildungsdauer zum Mediengestalter Flexografie wird weiterhin drei Jahre betragen. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die Ausbildungsordnung beschreibt die folgenden Mindestinhalte, die ein Auszubildender erlernen muss:
- Arbeitsplanung und -organisation,
- Gestaltungsgrundlagen,
- Flexografie,
- Datenhandling,
- Bildbearbeitung,
- produktorientierte Gestaltung,
- Produktionstechnik,
- Formherstellung und Gravur,
- kaufmännische Auftragsbearbeitung;
Diese Inhalte sind zeitlich auf die drei Ausbildungsjahre gegliedert.
Daneben erlernt der Auszubildende weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildungszeit vermittelt werden:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Kommunikation und Kundenberatung.[2]
Deutlich wird, dass der Beruf inhaltlich sowie von seiner Struktur an den bereits bestehenden Ausbildungsberuf Mediengestalter Digital und Print angelehnt wird.
Zwischen- und Abschlussprüfung
In diesem Beruf findet eine konventionelle Zwischen- und Abschlussprüfung statt. Die Prüfungsaufgaben werden vom ZFA Druck-Medien in Kassel entwickelt.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres vorgesehen. Der Auszubildende absolviert zwei Prüfungsbereiche:
- Gestaltung und Realisation eines Medienproduktes sowie
- Gestaltungsgrundlagen, Medienproduktion, Planung und Kommunikation.
Im Prüfungsbereich Gestaltung und Realisation eines Medienproduktes erstellt der Prüfungsteilnehmer in fünf Stunden ein Prüfungsstück. Dabei weist er nach, dass er Arbeitsaufträge analysieren und planen kann. Er zeigt, dass er Gestaltungsentwürfe nach typografischen und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen, Text-, Grafik- und Bilddaten unter gestalterischen Gesichtspunkten aufbereiten bearbeiten kann. Weiterhin weist er nach, dass er Gestaltungsentwürfe nach vorgegebenen Qualitätskriterien ausdrucken kann.
Der Prüfungsbereich Gestaltungsgrundlagen, Medienproduktion, Planung und Kommunikation wird schriftlich in 120 Minuten geprüft. Dabei sollen folgende Qualifikationen nachgewiesen werden: Umsetzen von Kundenanforderungen in Arbeitsaufträge, Festlegung von Arbeitsschritten und Arbeitsmittel, Umsetzen von Gestaltungsentwürfen unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundlagen und Normen, Anwendung von Text-, Bild- und Grafikbearbeitung. Weitere Themen sind: ausgabegerechte Aufbereitung von Daten für unterschiedliche Medien, Nutzen und Pflege von branchenspezifischer Hardware und Software, Anwendung von Korrekturregeln, Anwendung von Kommunikationsformen, -regeln und -mittel in deutscher und englischer Sprache.
Abschlussprüfung
In der Abschlussprüfung müssen fünf Prüfungsbereiche absolviert werden:
- Gestaltungsumsetzung und technische Realisation
- Konzeption und Gestaltung
- Medienproduktion
- Kommunikation
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Prüfungsbereich Gestaltungsumsetzung und technische Realisation
Im Prüfungsbereich Gestaltungsumsetzung und technische Realisation weist der Prüfungsteilnehmer nach, dass er Aufgabenstellungen analysieren, einen Lösungsvorschlag erarbeiten und dokumentieren, eine produktionsorientierte Arbeitsplanung produktspezifisch durchführen sowie Produktionsdaten unter gestalterischen Gesichtspunkten aufbereiten und bearbeiten kann. Er weist außerdem nach, dass er flexografische Erzeugnisse herstellen sowie Medienprodukte unter Berücksichtigung von Qualitätsgesichtspunkten und wirtschaftlichen Aspekten gestalten und technisch realisieren kann. Um diesen Nachweis zu erbringen, stellt er drei unterschiedliche Prüfungsstücke her.
Konzeption und Gestaltung
Im Prüfungsbereich Konzeption und Gestaltung werden in 90 Minuten schriftlich Aufgaben zu folgenden Themen bearbeitet: Planung von Arbeitsaufträgen, Festlegung von Verfahrenswegen, Überwachung der Datenflüsse, Dokumentation der Arbeitsergebnisse, Umsetzung von Kundenvorgaben und Gestaltungsentwürfen unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundlagen und Normen, Gestaltung, Beurteilung und Optimierung von Medienproduktenstalten, produktions- und gestaltungsorientierte Auswahl von Medienelementen nach Inhalt und Aussage, Anwendung typografischer und gestalterischer Regeln.
Medienproduktion
Der Prüfungsbereich Medienproduktion wird ebenfalls schriftlich in 90 Minuten geprüft. Hier muss der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er Daten auftragsspezifisch erstellen, produktionsorientiert bearbeiten, zusammenstellen und verwalten, Medienprodukte ausgabegerecht erstellen, Daten für die medienübergreifende und medienspezifische Nutzung aufzubereiten, und branchenspezifische Hardware und Software auftragsgerecht anwenden kann. Er muss auch nachweisen, dass er Produkte nach technischen Qualitätskriterien prüfen und optimieren sowie Prozesse unter Berücksichtigung von Fertigungsvorgaben steuern und optimieren kann.
Kommunikation
Im Prüfungsbereich Kommunikation soll der Prüfling darstellen, dass er in der Lage ist, deutsch- und englischsprachige Informationsquellen zu nutzen, Korrekturen normgerecht durchzuführen, Kommunikationsformen und -regeln anzuwenden, Kommunikationswege und -mittel zu nutzen sowie Arbeitsabläufe und -ergebnisse zu dokumentieren. Auch hier wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt. Sie dauert 60 Minuten.
Wirtschafts- und Sozialkunde
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde geht es um den Nachweis, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und beurteilen zu können. Dieser Bereich wird ebenfalls schriftlich in 60 Minuten geprüft.
Gewichtung der Prüfungsbereiche
Prüfungsbereich Gewichtung Gestaltungsumsetzung und technische Realisation 50 Prozent Konzeption und Gestaltung 15 Prozent Medienproduktion 15 Prozent Kommunikation 10 Prozent Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent Bestehensregelung und Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfungsteilnehmer hat die Abschlussprüfung bestanden, wenn er im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen erzielt. Er muss weiterhin im Prüfungsbereich Gestaltungsumsetzung und technische Realisation mit mindestens „ausreichend“, in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sein.
Der Prüfungsteilnehmer kann den Antrag auf eine mündliche Ergänzungsprüfung stellen, wenn er damit die Prüfung bestehen kann. Eine solche Prüfung ist allerdings nur in den Prüfungsbereichen möglich, die ausschließlich schriftlich geprüft werden, d.h. in Konzeption und Gestaltung, Medienproduktion, Kommunikation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten. Das Ergebnis für diesen Prüfungsbereich wird mit dem bisherigen Ergebnis im Verhältnis 2:1 gewichtet.
Einzelnachweise
- ↑ Meldung zum Mediengestalter Flexografie auf der Seite des BiBB. Abgerufen am 22. Dezember 2010.
- ↑ Artikel zum Mediengestalter Flexografie auf der Seite des bvdm . Abgerufen am 22. Dezember 2010
Weblinks
- Webseite des bvdm mit weiterführenden Informationen zum Mediengestalter Flexografie Abgerufen am 22. Dezember 2010.
- Broschüre zum Mediengestalter Flexografie auf der Seite des ZFA Druck-Medien. Abgerufen am 23. März 2011.
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