- Charterschein
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Charterschein steht in der Bundesrepublik Deutschland für:
- den Sportküstenschifferschein (SKS), einem freiwilligen amtlichen Sportbootführerschein, der oft vom Vermieter beim chartern einer seegängigen Yacht verlangt wird
- die Charterbescheinigung, einer Möglichkeit zum Führen eines Charterboots auf Binnengewässern ohne Sportbootführerschein
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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