- Militärversicherung
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Die Militärversicherung ist die Sozialversicherung für Angehörige der Armee (AdA) in der Schweiz.
Geschichte
Am 28. Juni 1901 wurde das erste Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG) erlassen. Es gehrt auf das im Jahre 1874 revidierte Gesetz von 1852 über die Pensionen und Entschädigungen der im Militärdienst Verunglückten zurück. Das MVG ist somit das erste Sozialversicherungsgesetz der Schweiz. Damit kam der Bund der Forderung der Bundesverfassung nach, wonach bei Unfällen und Krankheiten von Angehörigen der Armee aktiv werden musste; seit 1962 auch für den Zivilschutz. Seit dem 1. Januar 1994 sind auch Personen in friedensfördernden Einsätzen und Mitglied des Schweizer Katastrophenhilfekorps und seit 1996 auch die Zivildienstleistenden versichert.
Bisher wurde das MVG zweimal revidiert. Dies in den Jahren 1949 und 1992. Das Bundesamt für Militärversicherung führte bis zu seiner Aufhebung am 1. Juli 2005 diese Versicherung. Seither obliegt sie der Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA).
Literatur
- W.A. Immer: Die Entwicklung der schweizerischen Militärinvaliden- und Militärhinterbliebenenfürsorge. 1921.
- J. Bassegoda: 75 Jahre Militärversicherung. 1976.
Weblinks
- Militärversicherung auf der Website der SUVA
- Militärversicherung auf der Website des Bundesamts für Gesundheit
- Militärversicherung im Historischen Lexikon der Schweiz
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