- Motorsägenschein
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Ein Motorsägenschein ist ein inhaltlich in den einzelnen deutschen Bundesländern nicht genau definierter Qualifizierungsnachweis für private Selbstwerber[1] von Brennholz und gewerbliche Nutzer von Motorsägen. Mindestanforderungen an den Lehrgang werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern festgelegt.
Nachweis
Ob ein solcher Nachweis gefordert wird, hängt vom Waldeigentümer ab. Im Staatsforst wird er in der Regel gefordert. In nach dem Waldzertifizierungssystem PEFC zertifizierten Forsten wird er ab 2013 von privaten Selbstwerbern generell gefordert. Bei gewerblich Tätigen wird die Sachkunde hingegen vorausgesetzt. [2]
Lehrgangsinhalt
Der Lehrinhalt ist nicht deutschlandweit einheitlich aufgebaut. So wird unterschieden, ob der Anwender die Motorsäge nur für die Brennholzbeschaffung braucht, oder ob der Anwender als Waldbesitzer Arbeiten in größerem Umfang ausführt und entsprechend mehr Kenntnisse benötigt. Der Lehrgang kann sechzehn Unterrichtsstunden umfassen. Vier Stunden Theorie und acht Stunden Praxis im Wald. Die Lehrinhalte im Einzelnen sind:
- Unfallverhütungsvorschriften nach den Richtlinien der Landwirtschaftlichen BG
- Persönliche Schutzkleidung
- Sicherheitsausstattung der Motorsäge
- Leistungsklasse Betriebsstoffe
- Vorschriften der LGB (Sicherheitsregeln, Sonderkraftstoffregelung, Gesundheitsschutz)
- Kette schärfen in Theorie und Praxis
- Wartung und Pflege der Motorsäge
- Einfache Schneidübung im Wald
- Fällungsübung
Bei Feuerwehren und gewerblichen Anwendern wie Garten- und Landschaftsbauern ist der Schulungsumfang größer, da hier auch Holz unter Spannung geschnitten wird. So verlangt die Gartenbau-Berufsgenossenschaft einen 5-tägigen Motorsägenkurs.
Im Kurs werden der sichere Umgang mit der Motorsäge sowie Aufbau und Funktion der Persönlichen Schutzausrüstung erläutert.
Einzelnachweise
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