- Befähigungsnachweis
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Der Befähigungsnachweis (auch Sachkundenachweis) ist der Nachweis, dass eine Person zu einer bestimmten Tätigkeit befähigt ist, also ein gewünschtes Ergebnis zu erbringen und ein unerwünschtes auszuschließen. Häufig sind die Befähigungsnachweise mit einer theoretischen und praktischen Prüfung verbunden.
Beispiele
Der bekannteste Befähigungsnachweis ist der Führerschein. Es gibt aber auch Führerscheine für andere Fahrzeuge (z. B. den Staplerschein) und für Maschinen (z. B. Bedienerscheine wie den „Motorsägenschein").
Auch der „Schweißerschein" ist ein Befähigungsnachweis. Er soll verhindern, dass ein Schweißer bei sicherheitsrelevanten Schweißnähten unsachgemäße Fehler produziert, weshalb dieser Schein in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muß.
Der Hundeführerschein soll belegen, dass ein Hundehalter sein Tier im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet.
Bei Ärzten und Apothekern wird der Befähigungsnachweis Approbation genannt und ist, wie z. B. bei Lehrern und Juristen, mit dem Staatsexamen verbunden.
Weitere Sachkundenachweise sind:
- Befähigungsausweis (für Jachten)
- Sachkundenachweis (Hunde)
- Waffenschein
- Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe („§34a-Schein")
- Sachkundeprüfung für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte nach dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (Ratifizierung geplant im Frühjahr 2011)[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ IHK Dresden informiert über den Gesetzesplan abgerufen am 20. Februar 2011
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