- Mährisch-Schlesische Nordbahn
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Die Mährisch-Schlesische Nordbahn war ein selbständiges Unternehmen der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn (KFNB), welches die Strecken mit Staatsgarantie verwaltete.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Konzession für eine Eisenbahn von Brünn über Wischau und Proßnitz nach Sternberg mit einer Zweigbahn nach Prerau erhielt die KFNB am 6. Mai 1867. Grundlage der Konzession war das Eisenbahnkonzessionsgesetz vom 14. Dezember 1854. Die Gesellschaft wurde verpflichtet, den Bau der Strecken innerhalb von sechs Wochen zu beginnen und innerhalb von drei Jahren in Betrieb zu nehmen. Darüber hinaus gestattete die Konzessionsurkunde, dass die Strecke vorerst nur eingleisig ausgeführt werden durfte. Die Verlegung eines zweiten Gleises war erst bei einem jährlichen Rohertrag von 180.000 fl. pro österreicher Meile während zweier aufeinander folgender Jahre gefordert. Die Dauer der Konzession war auf 99 Jahre ab dem Tag der Konzessionserteilung festgelegt, eine Einlösung der Gesellschaft durch den Staat war jedoch schon nach 30 Jahren jederzeit möglich. Die Garantie des Staates erstreckte sich auf jenen Betrag, „der zur Verzinsung und Amortisierung der zur Aufbringung des Bahnanlagekapitals emmittierten Effecten notwendig ist“[1] In den Jahren 1869/70 wurden die Strecken eröffnet.
Die Mährisch-Schlesische Nordbahn wurden zusammen mit der KFNB am 1. Januar 1906 verstaatlicht. Die Strecken wurden Teil des Netzes der k.k. Staatsbahnen (kkStB).
Strecken
Weblinks
- Kaiser Ferdinands-Nordbahn. In: Freiherr Victor von Röll: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. Band 6, Berlin, Wien 1914, S. 314-316.
Einzelnachweise
Kategorie:- Ehemalige Bahngesellschaft (Österreich)
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