- Mülleramazonen-Papageien-Fall
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Bundesgerichtsentscheid Datum des Urteils: 28. November 2008 Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung: BGE 133 III 257 Urteil im Wortlaut: 4C.180/2005 Rechtsgebiet: Kaufrecht Im Mülleramazonen-Papageien-Fall hat das Bundesgericht ausführlich Stellung genommen zur Abgrenzung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Schaden im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht.
Der gewerbsmässige Papageienzüchter A kaufte 2003 von B sechs Mülleramazonen-Papageien für 4800.- Fr. Obwohl die Papageien während mehrerer Monate beim Verkäufer in Quarantäne waren, erkrankten und verstarben sie nach der Einstallung bei A und in der Folge fast der gesamte Zuchtbestand des A im Wert von ca. 2 Mio. Fr. Wie sich nachträglich herausstellte, war ein Vogel bei Lieferung mit dem Pacheco-Virus infiziert gewesen und hatte alle anderen danach angesteckt. Der Käufer verlangte daraufhin Schadenersatz für seine ganze Papageien-Zucht. Der Verkäufer hingegen weigerte sich mit der Begründung, ihn treffe keinerlei Verschulden und er habe somit nicht einzustehen für den als mittelbar zu qualifizierenden Mangelfolgeschaden.
Während der Verkäufer für Schäden, die unmittelbar aus einem Rechts- oder Sachmangel resultieren, verschuldensunabhängig einzustehen hat[1], haftet er für die mittelbaren Schäden nur dann, wenn ihm der Exkulpationsbeweis nicht gelingt[2]. Nach eingehender Begründung und Auseinandersetzung mit der Lehre bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach die Unterscheidung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Schaden aufgrund der Länge der Kausalkette zu treffen ist und der Mangelfolgeschaden auch unmittelbar sein kann. Erst wenn weitere Schadensursachen hinzutreten, ist der Schaden als mittelbar zu qualifizieren, wobei der normalen Gebrauch der Sache im Rahmen des üblichen oder vereinbarten Verwendungszwecks keine solche weitere Schadensursache darstellt.
Besprechungen
- R. Keller, AJP, 2007 780
- H. Honsell, recht, 2007 154
- C. Zellweger-Gutknecht, ZBJV, 2007 769
- T. Coendet, recht, 2008 15
- P. Tercier, SJZ, 2008 295 (französisch)
- C. Brunner/M. Vischer, Jusletter, 13. Oktober 2008, S. 4 f.
- M. Vischer, SJZ, 2009 129
Fussnoten
Siehe auch
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- Entscheidung des Bundesgerichts (Schweiz)
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