Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts

Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (abgekürzt BGE) ist die amtliche Sammlung von Entscheiden des Schweizerischen Bundesgerichts (BGer). Entscheide in dieser Sammlung heissen auch «(amtlich) publizierte Entscheide», was heute (nur) insofern überholt ist, als alle Entscheide online verfügbar sind. Jedoch werden die publizierten Entscheide in Heftform gedruckt und jährlich in gebundener Form herausgegeben.

Die BGE-Bände erscheinen seit der Umorganisation des Gerichts im Jahr 1875. Die Zitierweise (Kurzzitate) war beispielsweise für einen Entscheid vom 9. Juni 1876 BGE II 178 oder für ein Urteil vom 11. Juli 1894 BGE XX 289. Die aktuelle (Kurz-)Zitierweise etwa für ein Urteil vom 2. Mai 2003 ist BGE 129 III 426. Dabei steht die erste Zahl für den Jahrgang (129 entspricht dem Jahr 2003), die römische Zahl für den Band und die letzte Zahl für die Seitenzahl. Ein ausführliches Zitat mit einer exakten Angabe einer Aussage innerhalb des genannten Entscheides lautet BGE 129 III 426 E. 3.1.1 S. 433. Die von «E.» («Erwägung») gefolgten Ziffern («3.1.1») stehen für die entsprechende Stelle in der Gliederung des Entscheides und die auf «S.» folgende Zahl für die Seite, auf der sich die konkrete Aussage befindet.

"Nicht publizierte" Urteile werden mit der Verfahrensnummer (etwa: 5A_153/2009) zitiert. Inwiefern ein «publiziertes» gegenüber einem «nicht publizierten» Urteil erhöhte «Präjudizwirkung» hat, ist umstritten, genauso wie die Bindung Schweizerischer Gerichte an Präjudizen (auch an ihre eigenen) überhaupt. In einem neueren Urteil (BGE 134 III 534 ff.) stellte das Bundesgericht fest, dass grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung ein Anwalt einen neuen BGE kennen müsse. Von ihm könne indes nicht verlangt werden, dass ihm über das Internet zugängliche, «nicht publizierte» Bundesgerichtsentscheide bekannt seien.

Bände und Sachgebiete bis 1994 (Jahrgänge 111 bis 120):

  • Ia Verfassungsrecht
  • Ib Verwaltungsrecht und Internationales öffentliches Recht
  • II Zivilrecht
  • III Betreibungs- und Konkursrecht
  • IV Strafrecht und Strafvollzug
  • V Sozialversicherungsrecht

Bände und Sachgebiete seit 1995 (Jahrgang 121):

  • I Verfassungsrecht
  • II Verwaltungsrecht und Internationales öffentliches Recht
  • III Zivilrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
  • IV Strafrecht und Strafvollzug
  • V Sozialversicherungsrecht

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