- Nationalversammlung (Jugoslawien)
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Die Nationalversammlung (Narodna Skupština) mit Sitz in Belgrad war 1921 bis 1931 das Parlament und von 1931 bis 1941 das Unterhaus des Parlamentes des Königreichs Jugoslawien . Neben der Nationalversammlung bestand ab 1931 im bikameralen Parlament noch der Senat als Oberhaus.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Das Parlament bestand aus Männern (Frauen hatten kein passives Wahlrecht) mit Mindestalter 25 Jahren (ab 1922: 30 Jahre). Eine weitere Voraussetzung für das passive Wahlrecht war die Beherrschung der serbokroatischen oder slowenischen Sprache in Wort und Schrift, was vor allem die Partizipation der deutschen und ungarischen, aber auch der albanischen Minderheit behinderte. Rechtsgrundlage war das Wahlgesetz vom 3. September 1920. Dieses wurde am 27. Juni 1922, 10. März 1931 und 24. März 1933 neu gefasst. Das Parlament verabschiedete am 28. Juni 1921 die Veitstagsverfassung, die durch die Verfassung vom 3. September 1931 abgelöst wurde.
Wahlen
Wahlperiode Wahltermin Legislaturperiode Zahl Mandate Verfassungsgebende Versammlung 28. November 1920 23. Dezember 1920 bis 20. Oktober 1922 517 I. 18. März 1923 16. April 1923 bis 10. November 1924 313 II. 8- Februar 1925 7. März 1925 bis 15. Juni 1926 313 III. 11. September 1927 5. Oktober 1927 bis 6. Januar 1929 315 Zwischen 6. Januar 1929 und 8. November 1931 bestand kein Parlament IV. 8. November 1931 7. Dezember 1931 bis 7. Februar 1935 306 I. 5. Mai 1935 3. Juni 1935 bis 17. März 1938 368 I. 11. Dezember 1938 16. Februar 1939 bis 1941 374 Königsdiktatur und Ende
Die politische Lage in Jugoslawien war durch die Konflikte zwischen den Nationalitäten sehr instabil. Die Politik war von einer Vielzahl von Regierungswechseln und schwierigen Mehrheitsfindungen im Parlament geprägt. Am 6. Januar 1929 wurde das Parlament durch den König aufgelöst und eine Königsdiktatur errichtet. 1931 wurden wieder Parlamentswahlen durchgeführt. Die Parteien der einzelnen Nationalitäten blieben jedoch verboten und lediglich Gesamtjugoslawische Parteien wurden zugelassen. Das Parlament war damit nicht mehr repräsentativ für die Bevölkerung. Mit der bedingungslosen Kapitulation Jugoslawiens am 17. April 1941 endete nicht nur die Eigenstaatlichkeit Jugoslawiens sondern auch das Mandat des Parlamentes.
Literatur
- Mads Ole Balling: Von Reval bis Bukarest - Statistisch-Biographisches Handbuch der Parlamentarier der deutschen Minderheiten in Ostmittel und Südosteuropa 1919-1945, Band 2, 2. Auflage. Kopenhagen 1991, ISBN 87-983829-1-8, S. 529
Einzelnachweise
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