- Neoprofi
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Als Neoprofi (kurz für Neoprofessional, dt. etwa: Berufsanfänger) wird im Sport, insbesondere im Radsport, ein Sportler bezeichnet, der den Status des Amateurs verlassen hat und Berufssportler geworden ist.
Bedeutung im Radsport
In der Vergangenheit wurde ein Radrennfahrer - gleich ob Straßen- oder Bahnfahrer - Neoprofi genannt, der eine Profilizenz löste und damit den Amateurstatus aufgab. Mit der Einführung der Einheitslizenz in den 1990er Jahren verlor diese Definition an Bedeutung.
Seitdem wird üblicherweise ein Straßenradsportler in seinem ersten Vertragsjahr bei einem UCI ProTeam oder UCI Professional Continental Team als Neoprofi bezeichnet. Teilweise werden auch Fahrer, die zum ersten Mal einen Vertrag mit einem UCI Continental Team abschließen, Neoprofi genannt, obwohl diese Fahrer Berufssportler sein können, aber nicht müssen.
Auch im Regelwerk des Weltradsportverbands UCI und in der zwischen Fahrerverband CPA und Teamverband AIGCP abgeschlossenen Vereinbarung Joint Agreements findet der Begriff Neoprofi Erwähnung. Danach gilt ein Fahrer als Neoprofi, der erstmals vor dem Jahr der Vollendung seines 23. Lebensjahres Mitglied eines UCI ProTeams oder UCI Professional Continental Teams wird. Beginnt sein Vertrag bis zum 30. Juni eines Jahres, so endet dieser Status mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres; sonst mit Ablauf des übernächsten Kalenderjahres. Der Status als Neoprofi führt zu einer Absenkung der sonst vorgeschriebenen Mindestvergütung. Außerdem ist die Größe eines UCI ProTeams abhängig von der Anzahl der Neoprofis: Die Höchstanzahl von Fahrern je ProTeam beträgt ohne Neoprofis 28, bei einem Neoprofi 29 und bei zwei bis fünf Neoprofis 30. Mehr als fünf Neoprofis darf ein ProTeam nicht beschäftigen.[1][2]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ UCI-Reglement für den Straßenradsport, dort 2.15.110" (englisch/französisch), abgerufen am 29. April 2011
- ↑ "Joint Agreeements" zwischen CPA und AIGCP, Version vom 22. Dezember 2009
Kategorie:- Radsportbegriff
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