- Next friend
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Next friend bezeichnet im Common Law eine Person, die Aktivprozesse für einen Minderjährigen führt.
Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe:
- Next friend (England und Wales)
- Next friend (Vereinigte Staaten)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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