Niedersächsische Sportmedaille

Niedersächsische Sportmedaille
Amtliche Abbildung der Niedersächsischen Sportmedaille

Die Niedersächsische Sportmedaille ist eine staatliche Auszeichnung des Bundeslandes Niedersachsen welche am 18. Dezember 1984 vom Landesministerium/Kulturministerium gestiftet wurde.

Inhaltsverzeichnis

Stiftungszweck

Die Niedersächsische Sportmedaille ist ein Zeichen der Anerkennung für Verdienste um den Sport durch hervorragende persönliche sportliche Leistung sowie durch Förderung und Verbreitung des Sports auf Niedersächsischen Landesgebiet.[1]

Verleihungspraxis

Die Sportmedaille wird jährlich vom Ministerpräsidenten des Landes an 12 Einzelpersonen, Mannschaften oder Vereine verliehen, die anerkannt hohe sportliche Leistungen vollbracht und darüber hinaus durch persönlichen Einsatz und vorbildliche Wirkung zum Ansehen des Sports in besonderer Weise beigetragen haben. Mit der Sportmedaille können zudem auch behinderte Sportler für entsprechende Leistungen ausgezeichnet werden. Zudem können auch solche Personen berücksichtigt werden, die sich um die Förderung oder Entwicklung des Sports in örtlichen Gruppen oder Vereinen durch Leistung verdient gemacht haben, die sich als beispielhaft erwiesen haben.[2]

Verleihungsvoraussetzungen

Die in Frage kommenden Auszuzeichnenden müssen:

  • a) ihren ständigen Wohnsitz in Niedersachsen haben oder Mitglied eines niedersächsischen Sportvereins sein,
  • b) nach ihrem allgemeinen Verhalten einer staatlichen Ehrung würdig sein.

Die Auszeichnungswürdigen Vereine müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben und durch Intensität, Qualität und Breite ihrer Tätigkeiten einen Beispiel gebenden Beittag für die Weiterentwicklung der Sportangebote und Sportbetreuungsfunktionen der Sportvereine in Niedersachsen geleistet haben.[3]

Verleihungsanregungen

Die Anregungen, welche zur Verleihung der Sportmedaille führen sollen, sind dan den Landessportbund von Niedersachsen zu richten. Dieser leitet dann die Anregungen mit einer Stellungnahme dem Innenministerium für Inneres und Sport bis zu 15. Januar eines Jahres zu. Über die Vorschläge entscheidet der Ministerpräsident.[4] Die Aushändigung erfolgt dann anlässlich des jährlich stattfindenden Jahresempfangs des Niedersächsischen Sports – in den letzten Jahren durch den Minister für Inneres und Sport. Die Beliehenen erhalten mit Übergabe der Auszeichnung eine Verleihungsurkunde. Die Medaille selber geht dabei in das Eigentum des Beliehenen über. Im übrigen wird die Verleihung im Ministerialblatt öffentlich bekannt gegeben.[5]

Aussehen, Beschaffenheit und Trageweise

Die Sportmedaille besteht aus Bronze und hat einen Durchmesser von 65 mm. Sie ist nicht zum Anlegen bestimmt, stellt also eine Nichttragbare Auszeichnung dar. Sie zeigt auf ihrer Vorderseite ein sportliches Symbol, einen Sprinter der erhaben geprägt ist. Die Rückseite trägt die Umschrift: FÜR VERDIENSTE UM DEN NIEDERSÄCHSISCHEN SPORT und in seiner Mitte das Landeswappen von Niedersachsen, das Sachsenross.

Widerruf und Entzug der Medaille

Die Sportmedaille kann auch wieder vom Ministerpräsidenten widerrufen werden und zwar für den Fall, indem sich der Beliehene durch sein späteres Verhalten der Auszeichnung als unwürdig erweist. Die Sportmedaille ist in diesen Fällen zurückzugeben.[6]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beschluss des Landesministeriums über die Stiftung einer Niedersächsischen Sportmedaille vom 18. Dezember 1984 Artikel I
  2. Richtlinie über die Verleihung und das Auswahlverfahren für die Auszeichnung mit der Niedersächsischen Sportmedaille Punkt 1 und Punkt 2
  3. Richtlinie über die Verleihung und das Auswahlverfahren für die Auszeichnung mit der Niedersächsischen Sportmedaille Punkt 3
  4. Richtlinie über die Verleihung und das Auswahlverfahren für die Auszeichnung mit der Niedersächsischen Sportmedaille Punkt 5
  5. Beschluss des Landesministeriums über die Stiftung einer Niedersächsischen Sportmedaille vom 18. Dezember 1984 Artikel II
  6. Beschluss des Landesministeriums über die Stiftung einer Niedersächsischen Sportmedaille vom 18. Dezember 1984 Artikel IV

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