Notarversicherungsfonds

Notarversicherungsfonds
Notarversicherungsfonds
Rechtsform
Sitz Köln, Deutschland
Leitung Kurt Bresgen (Geschäftsführer)
Branche Investmentgesellschaft
Website vsf-notarkammern.de

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Der Notarversicherungsfonds ist eine (im Sinne von § 67 Abs. 4 Nr. 3 BNotO) von allen deutschen Notarkammern unterhaltene Einrichtung. Er wird vertreten durch seine Geschäftsführer. Das Fondsvermögen ist ein zweckgebundenes Sondervermögen der Notarkammern (nicht - rechtsfähiges Zweckvermögen des Öffentlichen Rechts). Die Haftung des Fonds ist auf dieses Vermögen beschränkt.

Aufgabe

Der Fonds hat die Aufgabe, bei Schäden aus vorsätzlichen Handlungen von Notaren, Notariatsverwaltern und Notarvertretern, die im Bereich einer beteiligten Notarkammer bestellt sind, ohne rechtliche Verpflichtung Leistungen zu ermöglichen, wenn ein auf andere Weise, insbesondere durch Versicherungen nicht gedeckter Vertrauensschaden vorliegt und ihm nach seiner Zweckbestimmung eine Leistung im Einzelfall angezeigt erscheint.

Geschichte

Die deutschen Notarkammern hatten zum 1. September 1981 die Errichtung und Unterhaltung des Vertrauensschadenfonds der Notarkammern (VSF) vereinbart, um die durch das Erste Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (BNotO) vom 7. August 1981 den Notarkammern als Pflichtaufgabe auferlegte Vertrauensschadenversicherung zu ergänzen.

Seit 2002 beträgt das Mindestvermögen € 10.300.000,00.

Weblinks

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