- Orden der unmittelbaren Reichsritterschaft
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Der Orden der unmittelbaren Reichsritterschaft war ein Ritterorden. Gestiftet wurde er vom Kaiser Franz, als römischer Kaiser im Jahre 1793 für alle Kantonen in Schwaben.
Die Kapitularen des Ordens, aus den Direktoren der Kantone hervorgegangen, regelten die Angelegenheiten und entschieden über die Aufnahme neuer Mitglieder und wachten über die Disziplin. Aus den fünf Kantone waren die Reichsritter, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr erreicht hatten, Mitglied dieses Ordens. Auch ihre volljährigen Söhne wurden Ordensmitglieder.
Der Orden erlosch mit dem HHR, wurde aber im Königreich Württemberg noch mal für kurze Zeit erneuert.[1].
Inhaltsverzeichnis
Ordensdekoration
Das Ordenszeichen war ein goldenes, weiß emailliertes Kreuz. Die Vorderseite zeigte im Medaillon den kaiserliche Doppeladler mit dem Wappen der schwäbischen Reichsritterschaft. Auf dem Mittelschilde der Rückseite war das Wappen jedes Kantons.
Ordensband und Trageweise
Das Ordensband war ein schwarzen Band mit doppelter goldener Einfassung. Das Ordenszeichen wurde entweder um den Hals als Halsorden oder auf der linken Seile im Knopfloch getragen. Das Kreuz für das Knopfloch war ein kleineres und an einem schmaleren Band befestigt.
Die Ritter trugen eine Ordenskleidung.
Einzelnachweis
- ↑ Hermann Julius Meyer, Neues Konversations-Lexikon für alle Stände, Band 13, Druck und Verlag des Bibliographischen Instituts, Hildburghausen & New York 1860 S.152
Literatur
- Ludwig Kuhn, Handbuch der Geschichte und Verfassung aller blühenden Ritter-Orden in Europa, Camesinasche Buchhandlung Wien 1811, S. 128
Kategorie:- Weltlicher Ritterorden
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