- Orlando-Kündigung
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Eine Orlando-Kündigung bezeichnet im deutschen Recht die Kündigung eines nicht (mehr) ordentlich kündbaren Arbeitnehmers. Ist bei einem Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages oder einzelvertraglicher Vereinbarung die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soll diesem aber dennoch gekündigt werden, greift man auf die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB zurück, obwohl deren Voraussetzungen an sich nicht vorliegen. Dazu werden die Anforderungen an den wichtigen Grund herabgesetzt und eine Auslauffrist gewährt. Wichtiger Grund kann vor allem ein Arbeitsplatzwegfall sein.
Benannt ist diese Form der Kündigung nach der gleichnamigen Figur in Virginia Woolfs Roman Orlando. Der Begriff geht zurück auf den ehemaligen Richter am Bundesarbeitsgericht Knut-Dietrich Bröhl.
Literatur
- Knut-Dietrich Bröhl: Die Orlando-Kündigung, Zwischenwort zur außerordentlichen Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer. In: Festschrift für Schaub, S. 55 ff., München 1998.
- Knut-Dietrich Bröhl: Aktuelle Tendenzen der BAG-Rechtsprechung zu ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern. In: RdA 2010, 170.
- Gerhard Etzel: Die "Orlando-Kündigung": Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer. In: ZTR 2003, 210.
- Reinhold Mauer, Antje Schüßler: Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer. in: BB 2001, 466.
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