- Absenz
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Absenz (lateinisch) bedeutet:
- kirchenrechtlich:
- die längere schuldhafte Abwesenheit eines Geistlichen von Amt und Pfründe, siehe Residenzpflicht (Kirchenrecht)
- die Abwesenheit eines Kanonikers vom Chordienst
- im Rechtswesen:
- die fehlende Anwesenheit an einem Ort, vgl. Abwesenheit
- das Ausbleiben eines Beteiligten im Prozess, vgl. Prozessabwesenheit
Siehe auch:Wiktionary: Absenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. - kirchenrechtlich:
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