Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Vertrag über die Internationale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Kurztitel: Zusammenarbeitsvertrag
Titel (engl.): Patent Cooperation Treaty
Abkürzung: PCT
Datum: 19. Juni 1970
Fundstelle:
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz
Unterzeichnung:
Ratifikation: 143 Verbandsländer (Stand: 3. Mai 2011)[1]
Deutschland: 24. Januar 1978
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Der Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, kurz Zusammenarbeitsvertrag oder PCT (nach dem engl. Patent Cooperation Treaty), ist ein internationaler Vertrag. Durch diesen Vertrag bilden seine Vertragsstaaten einen Sonderverband gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ).

Der PCT ermöglicht es Verbandsangehörigen, d. h. natürlichen oder juristischen Personen, die entweder Angehörige eines Vertragsstaat sind oder ihren Sitz in einem Vertragsstaat haben, durch Einreichen einer einzigen Patentanmeldung bei dem Internationalen Büro der WIPO oder einem anderen zugelassenen Amt (z. B. Deutsches Patentamt oder Europäisches Patentamt) für alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Vertragsstaaten und Nicht-Vertragsstaaten

Mit Stand 15. Juli 2011 sind 145 Staaten PCT-Vertragsstaaten (inklusive des am 9. Juli 2011 unabhängig gewordenen und am 14. Juli 2011 als 193. Mitglied in die UN aufgenommenen Staats Süd-Sudan), d.h. bezogen auf die zum selben Zeitpunkt 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen sind dies ungefähr drei Viertel aller Staaten der Erde. Die zuletzt dem PCT beigetretenen Staaten sind Thailand (TH; Hinterlegung der Beitrittsurkunde 24. September 2009, Inkrafttreten 24. Dezember 2009), Katar (QA; Ratifikation 3. Mai 2011, Inkrafttreten 3. August 2011) und Ruanda (RW; Hinterlegung der Beitrittsurkunde 31. Mai 2011, Inkrafttreten 31. August 2011).

Trotzdem sind einige wirtschaftlich durchaus bedeutende Länder wie Argentinien, Iran, Saudi-Arabien, Taiwan oder Venezuela noch keine PCT-Vertragsstaaten. In der folgenden Liste sind 51 Staaten aufgeführt, die dem PCT nicht beigetreten sind (Stand: 15. Juli 2011; jeder der angeführten Staaten, falls nicht explizit ausgeschlossen, ist UN-Mitglied):

  1. Afghanistan
  2. Andorra
  3. Argentinien
  4. Äthiopien
  5. Bahamas
  6. Bangladesch
  7. Bhutan
  8. Bolivien
  9. Brunei
  10. Burundi
  11. Cook-Inseln (kein UN-Mitglied, wird von Neuseeland verwaltet)
  12. Dschibuti
  13. Eritrea
  14. Fidschi
  15. Guyana
  16. Haiti
  17. Irak
  18. Iran
  19. Jamaika
  20. Jemen
  21. Jordanien
  22. Kambodscha
  23. Kap Verde
  24. Kiribati
  25. Kongo, Demokratische Republik (CD) (nicht zu verwechseln mit der Republik Kongo (CG), die PCT-Mitglied ist)
  26. Kuwait
  27. Libanon
  28. Malediven
  29. Marschallinseln
  30. Mauritius
  31. Mikronesien
  32. Myanmar (auch genannt: Birma oder Burma)
  33. Nauru
  34. Nepal
  35. Osttimor
  36. Pakistan
  37. Palau
  38. Panama
  39. Paraguay
  40. Salomonen
  41. Samoa
  42. Saudi-Arabien
  43. Somalia
  44. Surinam
  45. Taiwan (auch genannt: Republik China; kein UN-Mitglied)
  46. Tonga
  47. Tuvalu
  48. Uruguay
  49. Vanuatu
  50. Vatikanstadt (kein UN-Mitglied)
  51. Venezuela

Verfahren

Das Verfahren gemäß dem PCT umfasst eine internationale Phase und eine nationale (bzw. regionale) Phase.

In der internationalen Phase wird eine internationale Recherche (Art. 12 ff. PCT) nach dem einschlägigen Stand der Technik durchgeführt und die Patentanmeldung mit dem Recherchenbericht veröffentlicht. Anschließend kann ein Antrag auf eine vorläufige Prüfung gestellt werden, die ebenfalls noch in der internationalen Phase und nach den Bestimmungen des PCT durchgeführt wird.

Innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 30 Monate nach Einreichen der Internationalen Anmeldung bzw. nach dem Datum einer eventuell in Anspruch genommenen Prioritätsanmeldung) muss dann der Übergang in die nationale (bzw. regionale) Phase erfolgen, d. h. der Anmelder muss in den Staaten, für die er das Patent national weiterverfolgen will, oder bei einem regionalen Amt wie z. B. dem Europäischen Patentamt oder den afrikanischen Ämtern ARIPO und OAPI, einen Prüfungsantrag stellen, die erforderlichen Gebühren bezahlen und evtl. eine Übersetzung der Patentanmeldung in die Amtssprache einreichen. Das weitere Verfahren zur Patenterteilung, d. h. insbesondere die endgültige Prüfung auf Patentierbarkeit, verläuft dann parallel vor den nationalen und regionalen Ämtern.

Nutzen

Für den Anmelder hat dieses Vorgehen den Vorteil, dass er am Anmeldetag nur einen Antrag auf Patenterteilung stellen muss, die Anmeldeunterlagen (Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, Zusammenfassung) nur in einer Sprache einreichen muss und nur die Gebühren für die Internationale Patentanmeldung zahlen muss. Er kann dann die Recherche und evtl. die vorläufige Prüfung abwarten, um die Aussicht der Patentanmeldung auf Erfolg abschätzen zu können. Dadurch gewinnt er Zeit, um zu entscheiden, in welchen Ländern er die Anmeldung weiterverfolgen will. Erst nach 30 Monaten (bzw. 31 bei einzelnen Patentämtern, beispielsweise dem Europäischen Patentamt) sind dann die Gebühren für alle diese Länder und die evtl. einzureichenden Übersetzungen fällig.

Beim PCT-Verfahren ist aber zu bedenken, dass weder die internationale Recherche noch die internationale vorläufige Prüfung bindend für die nachfolgende nationale (bzw. regionale) Phase ist. Konkret bedeutet dies, dass z.B. das US Patent and Trademark Office einer Patentanmeldung trotz positivem internationalem Prüfbericht die Patentfähigkeit häufig abspricht. Im PCT-Verfahren werden also keine Patente erteilt, es handelt sich lediglich um ein zentrales Anmeldeverfahren.

Siehe auch

Literatur

  • Dr. Matthias Brandi-Dorn, Dr. Stephan Gruber, Ian Muir: Europäisches und Internationales Patentrecht. 5. Auflage, C. H. Beck, 2002, ISBN 3-406-49180-4
  • Lise Dybdahl: Europäisches Patentrecht. 2. Auflage, Carl Heymanns Verlag, 2004, ISBN 3-452-25682-0
  • Dr. Ole Trinks: PCT in der Praxis. 2. Auflage, Heymann, 2009, ISBN 978-3-452-27211-9

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/pct.pdf
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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