Patenbescheinigung

Patenbescheinigung

Die Patenbescheinigung zeigt dem taufenden Pfarrer einer Kirchengemeinde die aktuelle Mitgliedschaft des Paten in der Kirche an und somit die Möglichkeit, zum Patenamt zugelassen zu werden. In diesem Dokument stehen Name, Adresse und derzeitige Kirchengemeinde des Paten. Ein Urkundennotwendigkeit entfällt, wenn der Pate der gleichen Gemeinde wie der Täufling angehört und daher von Person bekannt ist.

Eine Patenbescheinigung erhält man im örtlichen Pfarramt.

Inhaltsverzeichnis

Evangelische Kirche

Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, dass jemand das Patenamt übernehmen darf. Voraussetzung hierfür ist, dass der Pate getauft und konfirmiert wurde und der Kirche angehört.

Altkatholische Kirche

Mit der Patenbescheinigung bestätigt das Pfarramt, dass die darin genannte Person getauft, Mitglied der Altkatholischen bzw. Christkatholischen Kirche und in der Pfarrgemeinde ansässig ist. Sie unterscheidet sich damit prinzipiell nicht von einer Bestätigung der Mitgliedschaft, da nach altkatholischer Auffassung jedes Kirchenmitglied das Patenamt übernehmen kann.

Römisch-katholische Kirche

Rechtliche Grundlage ist im Bereich der römisch-katholischen Kirche can. 874 Abs. 3 CIC. Die Patenbescheinigung ersetzt dort seit dem 1. Januar 2002 die – oft nur umständlich zu erbringende – Taufbescheinigung.

Weblinks


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