- Kirchengemeinschaft
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Eine Kirchengemeinschaft, manchmal auch als Gemeinschaft oder Communio bezeichnet, ist die durch eine Kirche gegebene Gemeinschaft oder die gegenseitige Anerkennung zwischen Kirchen oder Konfessionen, dass die Partnerkirchen das Wesentliche des christlichen Glaubens umfassen. Nach biblischem Verständnis ist es Jesu Wille, dass die Gläubigen eins sind, so wie er und der Vater eins sind (Joh 17,11 LUT). Im Urchristentum begannen Kirchenspaltungen zur Zeit Paulus, indem einzelne Denominationen gegründet wurden (1. Korinther 1,10–12 LUT).
Vollständige Kirchengemeinschaft – im Bereich der reformatorischen Kirchen meist als „volle Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft“ bezeichnet – umfasst:
- gegenseitige Anerkennung der Taufe
- gemeinsame Feier des Abendmahls/der Eucharistie (Abendmahlsgemeinschaft)
- gegenseitige Anerkennung der ordinierten Geistlichen
- gegenseitige Anerkennung der Sakramente
- gemeinsame Verpflichtung zur Mission
- Kanzelgemeinschaft
Die Partnerkirchen einer Kirchengemeinschaft bewahren ihre theologische, traditionelle und organisatorische Eigenständigkeit.
Vollständige Kirchengemeinschaft besteht z. B. zwischen
- den 15 autokephalen orthodoxen Kirchen byzantinischer Tradition;
- den vorchalkedonischen altorientalischen Kirchen alexandrinischer und antiochenischer Tradition, also das armenische, syrische, malankarische (südindische), koptische (ägyptische), äthiopische und eritreische Christentum;
- den Kirchen römisch-katholischer Tradition, also der Lateinischen Kirche und den Katholischen Ostkirchen
- den anglikanischen Kirchen, den altkatholischen bzw. christkatholischen Kirchen der Utrechter Union, der Unabhängigen Philippinischen Kirche und der indischen orthodoxen Kirchen;
- denjenigen lutherischen, reformierten und methodistischen Kirchen, die auf der Grundlage der Leuenberger Konkordie in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa zusammengeschlossen sind;
- den vier lutherischen, reformierten und unierten Kirchen in den USA, die auf der Grundlage der Formula of Agreement (1997) vereint sind;
- den zwölf reformatorischen Kirchen der Porvoo-Gemeinschaft (britische und irische anglikanische Kirchen und nordische und baltische lutherische Kirchen);
- der Evangelischen Kirche der Union (EKU) und der United Church of Christ (UCC).
- der Kirche der Waldenser und Methodisten in Italien und der dortigen Union der Baptisten.
Weblinks
- Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen; EKD-Texte 69; 2001.
- Stellungnahme von Bischof Dr. Diethardt Roth (Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche) zu dem Dokument „Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen – Ein Beitrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (= EKD Texte 69, 2001) (PDF-Datei; 29 kB)
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