- Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung
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Die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung ist das Verpacken der Arzneimitteltherapie eines Patienten in abgabegerechte Portionen. Grundsätzlich können alle festen oralen Darreichungsformen zu
- Blisterkarten (zumeist manuell) oder
- Schlauchblister (immer automatisiert)
verblistert werden. Diese Blister werden mit Namen des Patienten, Einnahmezeitpunkt(en) und den beinhalteten Arzneimitteln beschriftet. Blisterkarten enthalten meist die komplette Medikation für 7 Tage bzw. eine Woche. Schlauchbeutel-Blister sind flexibler: jeder Einnahmezeitpunkt ist ein Tütchen, und jedes Tütchen enthält die für diesen Termin gewünschte Anzahl Arzneimittel. Arzneimittel können so nach pharmazeutischen Gesichtspunkten verpackt und die Einnahmezeitpunkte auf einen optimalen Wirkungseintritt abgestimmt werden. Die Arzneimittelverblisterung ist ein Arzneimittelherstellungsverfahren und unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Es können somit nur Apotheken oder Arzneimittelhersteller mit Erlaubnis patientenindividuelle Arzneimittelblister herstellen.
Inhaltsverzeichnis
Vor- und Nachteile des Verblisterns
Kosten
Bei den Prozesskosten, insbesondere in der Pflege, liegt der Blister deutlich unterhalb der Kosten für einen entsprechenden Personaleinsatz bei der Arzneimittelstellung, da die Portionierung der Arzneimittel in der Regel automatisiert erfolgt. Die Voraussetzungen für die Therapietreue der Patienten werden verbessert, gleichzeitig lassen sich Einsparungen von Krankheitskosten erreichen, die aufgrund von falscher Medikation oder auch mangelnder Compliance entstehen. Außerdem wird das Fehlerrisiko beim Stellen der Arzneimittel durch Automaten und optischer Kontrolle auf nahezu null reduziert.
Da aber vor allem ältere Patienten Schwierigkeiten bei der Entnahme der Medikamente aus der Blisterverpackung haben, müssen Pflegekräfte die Entnahme übernehmen. Außerdem können nur feste Arzneimittel zur oralen Verabreichung verblistert werden, andere Darreichungsformen (wie Tropfen, Sirup, Injektionslösungen, Zäpfchen) werden weiterhin von Pflegenden gestellt. Da die rechtliche Situation der Haftung im Falle einer Patientenschädigung durch fehlerhafte Medikamentenverabreichung noch nicht eindeutig geklärt ist, liegt die Durchführungsverantwortung immer noch bei der Pflegekraft. Kommt sie dieser Verpflichtung im vollen Umfang nach, ist kaum Zeit- und damit Kostenersparnis gegeben: Jedes einzelne Arzneimittel muss anhand der 5-R-Regel und mit Hilfe von hinterlegten Mustern (da keine Originalpackungen vorhanden) überprüft werden.
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit
Die Arzneimittelsicherheit wird deutlich verbessert, wenn Arzneimittel nicht manuell portioniert werden, sondern die Medikation in Arzneimittelblister in einem validierten und qualifizierten Verfahren unter Reinraumbedingungen nach europäischen Standards (Good Manufacturing Practice, GMP) bereitgestellt wird. Dieses ist bei Blisterzentren der Fall, die eine Erlaubnis nach §13 Arzneimittelgesetz (Herstellungserlaubnis) vorweisen können.
Patientensicherheit und -information
Die Verblisterung erlaubt eine großflächige Herstellerchargen-Dokumentation erstmals bis zum Patienten. Bisher war diese Chargendokumentation auf Ebene des Großhandels bzw. in der Apotheke beendet. Dies bedeutet eine Verbesserung mit Blick auf die Arzneimittelsicherheit für die Patienten; z.B. bei einer Rückrufaktion.
Arzneimittelabgabeprozess
Der pharmazeutisch wichtigste Effekt bei der Arzneimittelabgabe mit Hilfe von Schlauchblistern liegt in der beliebigen Anzahl der möglichen Einnahmezeitpunkte, die exakt so wiedergegeben werden können, wie es der Patient und das Arzneimittel benötigt und der Arzt verordnet. So sind auch komplizierte Einnahmeschemata (patienten-)individuell darstellbar. Besonders empfindliche Arzneimittel können darüber hinaus separat verpackt werden. Blister bilden somit die gesicherte Basis für die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der pharmazeutischen Betreuung ( „pharmaceutical care“).
Allerdings sind kurzfristige Änderungen der Medikation (Dosiserhöhung, Wechsel auf ein anderes Präparat) nur dann schnell umsetzbar, wenn die Pflegeeinrichtung über einen Arzneimittelvorrat verfügt, aus dem sie ergänzen oder ersetzen kann. Das sofortige Absetzen eines Arzneimittels kann nur dann durchgeführt werden, wenn es eindeutig identifizierbar ist und dadurch von weiteren in der Blisterpackung vorhandenen unterschieden werden kann.
Weblinks
- BPAV Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. www.blisterverband.de
- Deutsche Blistergesellschaft www.deutsche-blister.de
- H. Kieschnik: Verblistern von Medikamenten durch Apotheken – eine Alternative für Altenpflege-Einrichtungen?, abgerufen am 24. Juni 2011
Einzelnachweise
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