- Chief of Station
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Chief of Station (COS, dt. „Stationsleiter“) ist die offizielle behördeninterne Amtsbezeichnung für den jeweiligen Residenten der CIA in einer US-Botschaft im Ausland.
Auftrag und Status
Der Posten wird regelmäßig von erfahrenen Einsatzleitern des semiunabhängigen National Clandestine Service, der Nachfolgeabteilung des Directorate of Operations (Einsatzabteilung), besetzt. Der Chief of Station ist verantwortlich für alle nachrichtendienstlichen Fragen im Gastland (Operationsgebiet), insbesondere aber für die Führung menschlicher Quellen (Human Intelligence).
Normalerweise ist er als Mitarbeiter des State Departments legendiert, oft als Presse-, Kultur- oder Wirtschaftsattaché, in jedem Fall aber in einer Funktion, in der er offiziell akkreditiert ist und somit diplomatische Immunität genießt. Bei verbündeten Ländern ist es üblich, dass die entsprechenden Behörden, die es angeht, darüber informiert sind, wer der COS der US-Botschaft ist. Bei eher feindlich gesinnten Gastländern gibt es zwar auch diplomatische Kontakte auf nachrichtendienstlicher Ebene, oft wird aber jemand inoffiziell als COS ausgegeben, während der Beamte, der die eigentliche entsprechende Funktion ausübt, eine verdeckte andere Position innerhalb des Botschaftspersonals innehat, also quasi doppelt verdeckt operiert.
Es kann vorkommen, dass nachrichtendienstliche und verdeckte Operationen auch ohne Wissen des COS in seinem Verantwortungsbereich durchgeführt werden. Dies geschieht jedoch eher in Ausnahmesituationen.
Im Falle einer Enttarnung, bzw. einer dokumentierten Tätigkeit des COS, die mit seiner offiziellen diplomatischen Funktion und Status unvereinbar ist (wenn er bei illegaler nachrichtendienstlicher Tätigkeit enttarnt und ertappt wird), wird er zur Persona non grata erklärt und ausgewiesen, da er ja aufgrund seiner diplomatischen Immunität rechtlich nicht belangt werden kann. Es ist internationale Praxis, dass Ausweisungen mit diesem Hintergrund, von der Gegenseite entsprechend beantwortet wird. In diesem Fall werden ebenfalls Diplomaten zur „unerwünschten Person“ erklärt, völlig unabhängig davon, ob sie sich tatsächlich illegal betätigt haben oder nicht. Dabei wird in der Regel auf Parität geachtet – wenn der eine Staat den Kulturattaché und zwei Mitarbeiter ausweist, dann verweist der andere Staat genauso viele Diplomaten in vergleichbarer Stellung des Landes.
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