Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr

Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr

Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr (VuB) sind zusammengefasste Regeln im In- und Export, für dessen Durchsetzung die Zollbehörden zuständig sind.

Die Ein-, Aus- oder Durchfuhr zahlreicher Waren in den deutschen bzw. EU-Binnenmarkt ist durch eine Vielzahl von Gesetzen reglementiert bzw. verboten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bestimmungen aus dem Abfall-, Artenschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Gentechnik-, Marken-, Tierseuchen- oder Waffenrecht.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • VuB — Die Ein , Aus oder Durchfuhr zahlreicher Waren in den deutschen bzw. EU Binnenmarkt ist durch eine Vielzahl von Gesetzen reglementiert bzw. verboten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bestimmungen aus dem Abfall , Artenschutz , Arzneimittel …   Deutsch Wikipedia

  • VuB-Regeln — Die Ein , Aus oder Durchfuhr zahlreicher Waren in den deutschen bzw. EU Binnenmarkt ist durch eine Vielzahl von Gesetzen reglementiert bzw. verboten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bestimmungen aus dem Abfall , Artenschutz , Arzneimittel …   Deutsch Wikipedia

  • VUB — ist die Abkürzung von: Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr (VuB Regeln) Universitätsbibliothek Vilnius (Vilniaus universiteto biblioteka) Vrije Universiteit Brussel Diese Seite is …   Deutsch Wikipedia

  • Bundeszollverwaltung — Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Finanzverwaltungs und Strafverfolgungsbehörde (im Geschäftsbereich des BMF) …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”