Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr

Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr

Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr (VuB) sind zusammengefasste Regeln im In- und Export, für dessen Durchsetzung die Zollbehörden zuständig sind.

Die Ein-, Aus- oder Durchfuhr zahlreicher Waren in den deutschen bzw. EU-Binnenmarkt ist durch eine Vielzahl von Gesetzen reglementiert bzw. verboten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bestimmungen aus dem Abfall-, Artenschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Gentechnik-, Marken-, Tierseuchen- oder Waffenrecht.

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