Bundeszollverwaltung

Bundeszollverwaltung
Bundeszollverwaltung
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Finanzverwaltungs- und Strafverfolgungsbehörde (im Geschäftsbereich des BMF)
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium der Finanzen (BMF Abteilung III - Zölle und Verbrauchsteuern)
Gründung 1949
Hauptsitz Berlin, Bonn
Behördenleitung Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
Anzahl der Bediensteten 33.993, Stand 2009 [1]
Website www.zoll.de

Die Bundeszollverwaltung ist als deutsche Zollbehörde Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung und dem Bundesfinanzministerium unterstellt.[2] Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste als auch die fiskalische Verwaltung. Die Aufgaben des Zoll sind, die Bundessteuern zu verwalten, Geldforderungen des Bundes und bundesunmittelbarer Körperschaften zu vollstrecken, die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu überwachen (Grenzaufsicht durch Zollkontrollen an Zollgrenzen) sowie Schwarzarbeit zu verhindern.[3]

Inhaltsverzeichnis

Auftrag

Verkehrsschild 'Zoll'

Finanzbehörde

Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher (die sog. besonderen VerbrauchsteuernBranntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer usw., inklusive der Biersteuer, deren Einnahmen den Ländern zusteht), die Luftverkehrsteuer, die Kernbrennstoffsteuer sowie Einnahmen der Europäischen Union (75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt, 25 % verbleiben als Aufwandsentschädigung und gehen an den Bund). Ob in der Zukunft die Kraftfahrzeugsteuer durch den Bund (und daher durch den Zoll) eingenommen und verwaltet werden soll, ist zwar noch offen, aber nicht unwahrscheinlich.[4][5][6]

Vollzugsbehörde

Zollkreuzer Hamburg (Wasserzoll)

Der Zoll ist für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig und überwacht die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Zu seinen Kernbereichen zählt die Verhinderung verbotener Im- und Exporte von Waffen, Drogen und anderen gesundheitsschädlichen Substanzen sowie von sonstigen verbotenen Gegenständen.

Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollrechtliche Überwachung des Warenverkehrs in, durch und aus der EU, grenzpolizeiliche Aufgaben (Grenzaufsicht), allgemeinpolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr, Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Der Wasserzoll bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und der Bundespolizei zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt.

Im Vollzugsbereich sind

den Bundesfinanzdirektionen nachgeordnet: dem Zollkriminalamt (Zollfahndungsdienst) nachgeordnet:
die Kontroll- und Ermittlungseinheiten (KEV, KEP, KE gnR, KES, SG E - PuE FKS, zugehörig jeweils einem Hauptzollamt) die Zollfahndungsämter
die Observationseinheiten Zoll (OEZ, zugehörig einem Zollfahndungsamt)
die Spezialeinheit Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ, direkt beim ZKA angesiedelt)
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Verwaltungen gibt es insbesondere bei den gemeinsamen Ermittlungsgruppen

sowie in der Küstenwache

Vollstreckungsbehörde

Siegel der Bundesfinanzverwaltung

Die Bundeszollverwaltung vollstreckt öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, den gesetzlichen Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und anderen. Die ausführenden Beamten sind Vollziehungsbeamte und haben genauso wie Gerichtsvollzieher das Recht, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und später ggfs. zu verwerten.

Auktionator
Hauptartikel: Zoll-Auktion

Es finden regelmäßig Auktionen bei Hauptzollämtern statt, welche über ein Sachgebiet Vollstreckung verfügen. Dort werden Gegenstände versteigert, die gepfändet oder von Behörden zur Verwertung bestimmt worden sind. Es gibt unter www.zoll-auktion.de ein Internet-Auktionsportal, über das ebenfalls auf solche Waren geboten werden kann. Neben dem Zoll nutzen auch andere Behörden und Verwaltungen dieses Angebot und versteigern mit. Von den Versteigerungen ausgenommen sind beschlagnahmte Waren wie Zigaretten und andere Tabakwaren, Waffen, Betäubungsmittel, Tiere und Pflanzen.

Rechtsgrundlagen

Die Signalflagge „Q“ wird im Flaggenalphabet auch als Zollstander benutzt

Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben oftmals mit der Bundespolizei verwechselt oder dieser gedanklich zugeordnet (auch andersherum) und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt.

Hierzu lässt sich sagen: Viele Vollzugsbereiche des Zolls haben ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Landes- oder Bundespolizei, sie nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als „Kriminalpolizei des Zolls“ bezeichnen. Die fiskalischen Verwaltungsbereiche der Zollverwaltung, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als „Finanzamt des Bundes“ vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.

Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Die Vollzugsbeamten haben allerdings materiell-rechtlich bei der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, sowie bei der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (z. B. Betrug, illegaler Aufenthalt von Ausländern) den Status von Polizeivollzugsbeamten. Zollbeamte aus den Vollzugsbereichen (innerhalb der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Verwaltungsangestellten) sind darüber hinaus Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Bei sog. reinen Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel) hat das Hauptzollamt darüber hinaus die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine „Warenpolizei“ umzustrukturieren [7], kommt es regelmäßig zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine „Bundesfinanzpolizei“ umstrukturiert werden sollen (siehe weiter unten).

Organisation

Gliederung nach Verwaltungsstufen

Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:

Oberste Verwaltungsstufe

Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.

Mittlere Verwaltungsstufe

Bundesmittelbehörden sind die Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die fünf Bundesfinanzdirektionen koordinieren und beaufsichtigen die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden einerseits und sind andererseits bundesweit für einzelne Fachpakete zuständig.

Örtliche Verwaltungsstufe

Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Sachgebieten. Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist zum Beispiel bei den Hauptzollämtern angesiedelt (Sachgebiete E für die Prüfung und Ermittlung und bei den Sachgebieten C für die Prävention).

Hierarchische Verwaltungsstruktur

Ärmelabzeichen auf der Dienstkleidung

Bundesministerium der Finanzen (BMF, Abteilung III)

Siehe auch Projekt Strukturentwicklung Zoll.

Gewerkschaften

Die Interessen der Beschäftigten der Zollverwaltung werden von drei Gewerkschaften vertreten: durch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di).

Das Bundesfinanzministerium wollte die GdP zunächst nicht anerkennen [3]. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellte mit rechtskräftiger Entscheidung vom 22. Dezember 2008 fest, dass die GdP Interessenvertretung für die Beschäftigten der Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung ist.

Gewerkschaftsprojekt „Bundesfinanzpolizei“

Die Gewerkschaft der Polizei forciert eine Umstruktierung aller Vollzugsbereiche des Zolls zu einer so genannten Bundesfinanzpolizei. Innerhalb des GdP-Bezirks Bundespolizei kam es zunächst zur Bildung einer „Kommission Bundesfinanzpolizei“ (vormals „Lenkungsgruppe Bundesfinanzpolizei“), die sich um die Belange der in der GdP organisierten Zollbeschäftigten einsetzte und das gleichnamige Projekt auch politisch vorantrieb. Im Februar 2008 wurde die Bezirksgruppe Zoll gegründet, die u. a. die vormalige Kommission ablöste. Zum ersten Vorsitzenden der Bezirksgruppe wurde der Essener Zollfahndungsbeamte Frank Buckenhofer gewählt.

Hintergründe

Die Zollverwaltung lässt sich nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei in die zwei groben Bereiche Bundessteuerverwaltung und Bundesfinanzpolizei aufteilen. Bei der Wahrnehmung seiner unterschiedlichen Aufgaben steht der Zoll derzeit in einem Spannungsverhältnis zwischen Steuerverwaltung (als Finanzbehörde) und Vollzugsdienst, der Aufgaben der Inneren Sicherheit wahrnimmt (was dem Charakter einer Polizeibehörde entspricht). Die unterschiedlichen Aufgaben von Steuerverwaltung und Vollzugsdiensten sind bisher in einer gemeinsamen Verwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verankert.

Die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die zunehmend eher polizeilichen Aufgaben (Vollzugsaufgaben) der Zollverwaltung wird zunehmend ein Problem. Zwischen den Aufgaben der Steuerverwaltung und den Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung oder Gefahrenabwehr durch die Vollzugsdienstes gibt es nur wenige Berührungspunkte. Im Hinblick auf den zunehmenden Bedarf bei der Bekämpfung der international organisierten Kriminalität soll der polizeiliche Teil des bisherigen Zolls durch sinnvolle organisatorische Maßnahmen mit den übrigen mit dieser Aufgabe betrauten Behörden verzahnt werden.

Die Schmuggelbekämpfung beispielsweise ist zwar zum einen eine Maßnahme zur Sicherung des Steueraufkommens (Einfuhrabgaben) aber vor allem auch zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Drogen, Waffen). Diesem Gedankengang folgend zerfällt die bisherige Zollverwaltung in zwei Teile.

Inhalte und Ziele

Die durch die Zollverwaltung laufende strukturelle Trennlinie, begründet durch die unterschiedlichen Aufgaben, soll sich nach Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei zukünftig in der Aufbauorganisation der Zollverwaltung finden. Die Bereiche Steuerverwaltung und Vollzugsdienst sollen im Hinblick auf das unterschiedlich qualifizierte Personal, die unterschiedliche Sachmittelausrüstung, sowie die unterschiedlichen Partner in der Zusammenarbeit organisatorisch in zwei voneinander unabhängige Verwaltungsbereiche getrennt werden. Dabei würde das bisher vorhandene Personal ist den unterschiedlichen Bereichen entsprechend der bisherigen Aufgabenwahrnehmung zugeordnet werden:

Die in der Bundesfinanzpolizei aufgeführten Dienstzweige wären von ihrer Aufgabenstellung (Grenzsicherung, Waren- und Bargeldkontrollen, Gefahrenabwehr sowie Kriminalitätsbekämpfung/Strafverfolgung) vollständig Organe der inneren Sicherheit, blieben jedoch weiterhin dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt.

Politische Entwicklung

Das Projekt Bundesfinanzpolizei kommt der Forderung der Europäischen Kommission, die Bundeszollverwaltung zu einer „Polizei für den Warenverkehr“ umzustrukturieren, sehr nahe. Dieser Forderung schloss sich im Februar 2004 auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. Im Februar 2006 bekundeten auch Bündnis 90/Die Grünen ihre Unterstützung zur Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei.

Die ausführlichen Gründe für die Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei sind auf der Homepage der Gewerkschaft der Polizei zu finden.[8] Im Juli 2006 legte die GdP auf Anfrage von Mitgliedern des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag ein detailliertes Konzept vor, welches durch Straffung der Organisationsstrukturen Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe bewirken soll.

Im April 2010 machte Eckart Werthebach (CDU), Leiter der Expertenkommission, die für die Evaluierung der Schnittstellen Zoll, BKA und Bundespolizei zuständig ist, die Aussage, dass er prüfen will, ob eine Finanzpolizei geschaffen werden kann. Siehe Hauptartikel Werthebach-Kommission.

Kritik

Innerhalb der Bundeszollverwaltung ist das Projekt Bundesfinanzpolizei umstritten. Gegner des Projektes begründen dies mit Traditionen und führen aus, dass der deutsche Zoll schon immer eigenständig gewesen sei. Sie befürchten, dass der Zoll bei einer Abspaltung der Vollzugsdienste ohne Bindung zur fiskalischen Verwaltung nicht mehr in der Lage wäre, seine ureigenen Aufgaben wahrzunehmen. Nach Auffassung der Kritiker käme dies einer „Lähmung“ der Verwaltung gleich, da man im Vollzugsbereich des Zolls zwar auch auf polizeiliche Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden angewiesen sei und diese Kräfte auf eine rein zöllnerische Ausbildung angewiesen seien. Der Vergleich zu Zollverwaltungen anderer Staaten wie Österreich, USA oder Italien, die einen Teil ihrer Zollverwaltung bereits in einen polizeilichen Bereich ausgegliedert haben, sei belanglos, da der deutsche Zoll über keine kasernierten Einheiten verfüge und eine Umwandlung auch aufgrund der geringen Personalstärke in den Vollzugsbereichen utopisch sei. Zudem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass der Zollgrenzaufsichtsdienst (GAD) im Dritten Reich zum Zollgrenzschutz (ZGS), dann zum verstärkten Grenzaufsichtsdienst (VGAD und „Zollgrenzschutz-Reserve“) ausgebaut wurde, der in dieser Form (militärische Bewachung der Grenzen) als direkter Vorläufer des 1951 gegründeten Bundesgrenzschutzes (der heutigen Bundespolizei) anzusehen ist. Die Forderung nach einer Bundespolizei, die u. a. die Grenzen sichert, käme nach Ansicht der Gegner einer Bundesfinanzpolizei über 60 Jahre zu spät.

Sponsoring

Die Bundeszollverwaltung tritt seit 1952 als Sponsor auf und unterhält als Sportmannschaft das Zoll-Ski-Team, dem Sportler wie zum Beispiel Felix Neureuther und Magdalena Neuner angehören. Diese Mannschaftsmitglieder sind sämtlich Beamte der Zollverwaltung im einfachen Dienst.

Auszeichnungen

  • In einer global umfassenden Befragung, die die Weltbank im Jahre 2010 bei etwa 1000 internationalen Speditionen und Expressgutdienstleistern durchführte, schnitt die Deutsche Zollverwaltung sehr gut ab und erreichte im Logistics Performance Index (LPI) im Einzelergebnis der Leistungsfähigkeit einen Wert von 4,00 von 5 möglich erreichbaren Punkten und errang damit den dritten Platz unter 155 Plätzen. Nur die guten Ergebnisse der Zollverwaltungen der beiden Länder Luxemburg und Singapur lagen noch vor dem Ergebnis des deutschen Zolls.[9][10][11]
  • Die Deutsche Zollverwaltung wurde im Juni 2010 von der Software AG mit dem Business Process Excellence Award ausgezeichnet. Den Preis nahm Hans-Joachim Stähr, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen, stellvertretend für die gesamte Zollverwaltung entgegen. Ausgezeichnet wurden die Arbeiten der Bundeszollverwaltung im Bereich der Geschäftsprozessmodellierung und für eine darauf aufbauende Unterstützung mit IT-Technologien unter anderem im Zuge des Projektes Strukturentwicklung Zoll.[12]

Auslandseinsätze

Zollbeamte nehmen auch an internationalen Einsätzen wie EUBAM Moldawien/Ukraine, EUBAM Rafah und EULEX teil, beispielsweise um (häufig gemeinsam mit Beamten der Bundespolizei) Infrastrukturen zur Grenzsicherung und Grenzaufsicht aufzubauen, die Abgabenerhebung zu sichern, Schmuggel zu unterbinden und auch zur Ausbildung und Schulung von lokalen Kräften.

Geschichte

1949–2010

Schäferhund des westdeutschen Zolls an der innerdeutschen Grenze 1984
Ab März 2004 kommt es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen regelmäßig zu öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen Zollbeamten und deren Amtsleiter Hartmut Neßler, dem eine zu bürokratische Amtsführung vorgeworfen wurde. Im Vordergrund standen dabei regelmäßig unbesetzte Einreisekontrollstellen und die Einschränkung der gesetzlich vorgesehenen Zollkontrollen. Die Fahndungserfolge des Zolls sanken auf einen historischen Tiefpunkt. Zudem klagten die Zollbeamten über Mobbing und Schikanen gegenüber engagierten Kollegen. Während der Amtszeit Neßlers verließ rund ein Viertel der Beschäftigten die Dienststelle.[15]
Im Rahmen dieser Affäre ergriff das Zollkriminalamt öffentlich Partei für den Frankfurter Zollbeamten Stefan R. Dieser hatte einen Schmuggel von Atomwaffenteilen in den Iran verhindert und wurde von Neßler wegen angeblicher Kompetenzüberschreitung entlassen. Während die für den Frankfurter Flughafen zuständige Oberfinanzdirektion Koblenz die öffentlich massiv kritisierte Entlassung zu verteidigen versuchte, lobte das Zollkriminalamt hingegen die Verdienste des entlassenen Beamten wegen der Abwehr einer "Gefahr für die Außenbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland“. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und fand später auch im Ausland Beachtung. [16]
  • 2005 - Mit Ablauf des Monats März tritt der Leiter des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen, Hartmut Neßler, in die Freistellungsphase der insgesamt 10-jährigen Altersteilzeit; er wird im März 2010 in den gesetzlichen Ruhestand versetzt. Der sog. „Kaffeeerlass“ wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und stößt allerorten auf Empörung und Verärgerung. Mit ihm werden die Vorgaben zur Korruptions-Bekämpfung so eng vorgegeben, dass man auch keine Höflichkeitsgebote wie z. B. ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee mehr annehmen darf, ebenso sind Geldsammlungen unter den Beschäftigten selbst verboten worden (z. B. zur Pensionierung eines Beamten o. Ä.).
  • 2006 - Rumänien ist zum 1. Januar 2006 dem Abkommen zum gemeinsamen Versandverfahren beigetreten und damit einem EFTA-Staat gleichgestellt [6]. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen liefern sich zwei rivalisierende Dienstgruppen öffentliche Auseinandersetzungen. Schichtweise werfen sich ca. 140 Zollbeamte wechselseitig vor, ankommende Reisende zu lasch zu überwachen und falsche Verdächtigungen in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Bundesrechnungshof rügt mangelhafte Zollkontrollen an deutschen Flughäfen. April 2006 - Veröffentlichung des Eckpunktepapiers (Beschluss des Lenkungsausschusses des Projektes Strukturentwicklung Zoll vom 11. April 2006). Oktober 2006 - Veröffentlichung des Grobkonzeptes zum PSZ
  • 2007 - Siebte EU-Erweiterung zum 1. Januar 2007 (Vierte Ost-Erweiterung) – Bulgarien und Rumänien werden Mitglieder der Europäischen Union. November 2007 - Veröffentlichung des Feinkonzeptes zum PSZ. Die Unterstützungsgruppen Zoll werden 2007 aufgelöst.
Unbesetzte Kontrollstelle am Frankfurter Flughafen 2010: Wer seine Mitbringsel verzollen will, muss einen Zollbeamten per Telefon (Markierung) anfordern.
  • 2008 - Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze wie z.B. der Abgabenordnung zum 1. Januar 2008 durch das zweite Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (2. FVGuaÄndG)Vorlage:§§/Wartung/buzer, und damit Startschuss für die umfangreichen Änderungen der Organisation der Zollverwaltung durch das Projekt Strukturentwicklung Zoll.
  • 2009 - Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts, DNeuG)Vorlage:§§/Wartung/buzer zum 1. Juli 2009 und damit einhergehend die Schaffung der neuen Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung ZSAnw (Zollsekretäranwärter), ZIAnw (Zollinspektoranwärter) und ZAI (Zollamtsinspektor), die die alten Bezeichnungen ZAnw (Zollanwärter), FAnw (Finanzanwärter) und ZBI (Zollbetriebsinspektor) ablösen. Siehe auch Hauptartikel .
  • 2010 - Am Frankfurter Flughafen sind trotz Rügen des Bundesrechnungshofes noch immer Einreisekontrollstellen unbesetzt. Die Bundeszollverwaltung reagiert aufgrund anhaltenden Personalmangels mit der Einrichtung von Telefonen an den unbesetzten Kontrollstellen. Reisende können nun telefonisch einen Zollbeamten bestellen, der nach einiger Wartezeit an der Kontrollstelle erscheint und eine Kontrolle bzw. Abfertigung durchführt. Diese Vorgehensweise sorgte im Juli 2010 für heftige Kritik. Der Zoll erklärte dazu in einer Stellungnahme, man appelliere mit diesem Konzept an die Ehrlichkeit der Bürger. Kritiker sprechen hingegen von Sicherheitslücken mit unabsehbaren Folgen.[17][18][19]
Am Ende des Jahres wird die Werthebach-Kommission ins Leben gerufen.


Einzelnachweise

  1. Jahresstatistik 2009
  2. Grafik zum Geschäftsbereich des BMF, Stand: 1. Januar 2008, aufgerufen am 28. Juni 2009
  3. Der Zoll: Von der Grenze zu (fast) grenzenlosen Möglichkeiten, aufgerufen am 28. Juni 2009
  4. "Bundesrat nickt Kfz-Steuer-Kompromiss ab" - Artikel auf spiegel.de vom 6. März 2009.
  5. § 18 a Finanzverwaltungsgesetz
  6. "Zoll: Die Strukturreform bleibt" - Behördenspiegel Online vom 15. Januar 2010
  7. Kritik der EU-Kommission (Auszug aus dem Amtsblatt EU-Amtsblatt C 96 vom 21. April 2004)
  8. Thesenpapier der Gewerkschaft der Polizei
  9. AW-Prax Newsletter 3/2010 vom 16. März 2010, Seite 42
  10. Weltbank - Logistics Performance Index (LPI) als Bestandteil des Berichts "Connecting to compete 2010: Trade Logistics in the Global Economy", einsehbar unter [1] und der Bericht ist downloadbar unter [2]
  11. Pressemitteilung zur Zoll-Jahrespressekonferenz 2009 am 22. April 2010
  12. "Business Process Excellence Award" - Preisträger 2010
  13. Affäre um die Lieferung von Giftgasproduktionsanlagen nach Libyen
  14. "Vier Zöllner erschossen" - Online-Artikel der Rhein-Zeitung (RZ-Online) aus dem Jahre 1998
  15. SPIEGEL ONLINE: Zoll schlampt bei Sicherheitskontrollen
  16. Israelische Tageszeitung "Haaretz": The German Connection
  17. Hess. Rundfunk: Zollkontrolle nach Anmeldung
  18. "Der Westen" (WAZ) vom 22. Juli 2010: Telefon statt Zollbeamter
  19. BDZ-Chef Leprich zu Medienäußerungen über Sicherheitslücken an Flughäfen
  20. Zollsekretär z. A. wehrt sich erfolgreich gegen Entlassung, Pressemitteilung des Hess. VGH vom 8. Juni 2011
  21. Zöllner siegt vor Gericht, Frankfurter Rundschau vom 9. Juni 2011

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Bundeszollverwaltung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Offiziell
International
Gewerkschaften
Nützliches
Inoffiziell und privat

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