- Regionalprinzip
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Das Regionalprinzip ist ein aus dem Sparkassenrecht abgeleitete Regelung innerhalb des Sparkassenverbandes. Danach umfasst das Geschäftsgebiet einer Sparkasse im Allgemeinen das Gebiet ihres kommunalen Trägers.
Dies soll auch sicherstellen, dass die Sparkassen untereinander nicht in einen Wettbewerb treten.
Filialen von Sparkassen dürfen ebenfalls nur auf dem Gebiet der Gebietskörperschaft betrieben werden. Die in der Vergangenheit mehrfach im Bundesgebiet betriebenen Gemeindegebietsreformen führten deshalb schon mehrfach zu Übertragungen von Filialen zu einer anderen Sparkasse.
Das auch von den Sparkassen betriebene Direktbanking führt zu einer teilweisen Ablösung des Regionalprinzips. Die durch Sparkassen gegründeten Direktbank-Tochterunternehmen (zum Beispiel 1822direkt der Frankfurter Sparkasse) agieren bundesweit unter Nutzung des neueren Vertriebswege Telefon und Internet.
Literatur
- Volker Schepers: Internet Banking und sparkassenrechtliches Regionalprinzip (Broschiert) Deutscher Gemeindeverlag; Auflage: 1., Aufl. (5. Juni 2003), ISBN 3555013084
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