Reichsnotariatsordnung

Reichsnotariatsordnung

Die Reichsnotariatsordnung von 1512 ist eine historische Rechtsquelle des deutschen Notariats, einheitliche Rechtsgrundlage im gesamten damaligen Reichsgebiet, eine Rahmengesetzgebung. Die Wirkung war als Folge des Verfalls der Reichsautorität und der wachsenden Macht der Fürsten gering geblieben.

Geschichte

Die vorherigen rechtlichen Regelungen des Notariats gab es in der Reichskammergerichtsordnung von 1495. Seit dem 15. Jahrhundert löste es sich aus dem Umfeld der geistlichen Gerichtsbarkeit, ohne sich jedoch gegen die Praxis der Besiegelung als vorrangiger Beglaubigung von Urkunden durchsetzen zu können.

Am 8. Oktober 1512 versuchte Kaiser Maximilian I. das Notariatswesen legislatorisch zu fassen, nicht zuletzt unter dem Einfluss der Rezeption.[1]

Quellen

  1. Geschichte

Literatur

  • Geschichte des sudwestdeutschen Notariats: Von seinen Anfangen bis zur Reichsnotariatsordnung von 1512 (Veroffentlichung des Alemannischen Instituts Freiburg ; Nr. 39)
  • Grenzen und Ziele der neuen Reichs-Notariatsordnung. Vortrag... (Separ. Abdr). Otto Bohlmann

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Notar — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lateinisch notarius ‚Geschwindschreiber‘) ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der… …   Deutsch Wikipedia

  • Anwaltsnotar — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lat. notarius, Geschwindschreiber) ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Notariat — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lat. notarius, Geschwindschreiber) ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Notariatsverwalter — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lat. notarius, Geschwindschreiber) ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Notariell — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lat. notarius, Geschwindschreiber) ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Notarius — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lat. notarius, Geschwindschreiber) ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Notarvertreter — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lat. notarius, Geschwindschreiber) ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Rheinisches Notariat — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lat. notarius, Geschwindschreiber) ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Notariatssignet — des Augustin von Hammerstetten. Linz, 1490 Das Signet des Notars (auch Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum oder signetum notarile genannt) ist ein persönliches Erkennungszeichen und bildet …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”