- Ringarzt
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Ein Ringarzt kommt als Arzt vor allem beim Boxen am Boxring zum Einsatz. Die Bezeichnung wird auch bei einigen anderen Kampfsportarten benutzt.
Aufgaben
Beim Amateurboxen ist die Tätigkeit des Ringarztes nicht nur in § 22 der Wettkampfbestimmungen[1] des Deutschen Boxsport-Verband e.V. (DBV, früher DABV), sondern auch in einer eigenständigen Ordnung "Der Ringarzt im Amateurboxsport" geregelt.
Darin heißt es in § 22 Ärztliche Untersuchung und Betreuung:
- Die Boxtauglichkeit der Kämpfer ist alljährlich, beginnend mit dem 1. Dezember des Vorjahres, bis zum 1. Februar des laufenden Jahres ärztlich zu überprüfen und durch Unterschrift und Stempel des untersuchenden Arztes im Startausweis zu dokumentieren. Der Vermerk, dass die Untersuchungsbescheinigung beim Landesverband vorliegt, ist nicht ausreichend. Die Jahresuntersuchung darf nicht am Veranstaltungstag erfolgen.
- Vor jedem Kampf muss der Kämpfer auf seine Boxfähigkeit hin ärztlich untersucht werden. Boxuntauglichkeit muss umgehend in das Kampfprotokoll eingetragen werden. Stellt der Arzt fest, dass der Kämpfer nicht boxtauglich ist, so ist der Kämpfer für die Veranstaltung gesperrt. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig. Der Ringarzt muss vom Veranstalter (Ausrichter) gestellt werden. Haben beide Kämpfer oder Mannschaften einen Ringarzt mitgebracht, so ist für die ärztliche Untersuchung sowie auch für die Tätigkeit am Ring jeder Arzt für seine eigenen Boxer verantwortlich.
- Ohne Arzt dürfen keine öffentlichen Kämpfe durchgeführt werden. Während der Abwesenheit des Arztes ist die Veranstaltung bis zu seiner Rückkehr zu unterbrechen.
- Stellt der Delegierte (RR) fest, dass beim Wiegebeginn der Ringarzt fehlt, ist er verpflichtet, vom Veranstalter auf dessen Kosten zu verlangen, dass sofort ein Arzt herbeigerufen wird.
- Der Veranstalter hat einen Verbandkasten bereitzustellen.
- Alle Veranstalter sind verpflichtet, für den Ringarzt die Broschüre "Der Ringarzt im Amateurboxsport" bereitzuhalten.[2]
Weblinks
Einzelnachweise
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