Rüstungsrat der Bundeswehr
- Rüstungsrat der Bundeswehr
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Der Rüstungsrat ist ein hohes militärisches Gremium bei der Bundeswehr. Unter dem Vorsitz des Generalinspekteurs der Bundeswehr werden in ihm die bereichsübergreifenden Aktivitäten zur Sicherstellung der materiellen Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr koordiniert.[1] Neben dem Militärischen Führungsrat und dem Einsatzrat ist er einer von drei Gremien, auf die sich der Generalinspekteur der Bundeswehr zur Erfüllung seiner Aufgaben stützt[2], wobei er die Verantwortung für die Entscheidungen trägt.
Der Rüstungsrat wurde 2005 im Rahmen der Transformation der Bundeswehr vom damaligen Verteidigungsminister Peter Struck durch den Berliner Erlass geschaffen.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Ralf Bonk: Der Führungsstab der Streitkräfte. BMVg.de, 21. Februar 2011, abgerufen am 3. Juli 2011.
- ↑ Weißbuch 2006. zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. BMVg, Oktober 2006, S. 113, abgerufen am 3. Juli 2011 (pdf-Datei, 165 Seiten, 5,9 MB).
- ↑ Peter Struck: Weisung zum Berliner Erlass. Bundesministerium der Verteidigung, 21. Mai 2005, abgerufen am 3. Juli 2011 (pdf-Datei, 2 Seiten, 129 KB).
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