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SOKA-BAU Rechtsform ULAK: e. V.
ZVK: AGSitz Wiesbaden Leitung Wolfgang Koberski
Manfred PurpsBranche Bauhauptgewerbe Website www.soka-bau.de SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) ist die gemeinsame Dachmarke der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Sie wurde im Jahr 2001 im Rahmen des arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahrens eingeführt.
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft.
Inhaltsverzeichnis
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft wurde 1949 als "Gemeinnützige Urlaubskassen für die Bauwirtschaft" gegründet. Zweck der Kasse ist die Sicherung des Urlaubsgeldes für die Bauarbeitnehmer. 1955 wurde die Lohnausgleichskasse für die Bauwirtschaft gegründet. Seit 1975 arbeiten die beiden Kassen als Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft zusammen.
Urlaubsverfahren
Da Arbeiter nur Lohn erhalten, wenn sie auch arbeiten, ist das Urlaubsentgelt dort mehr als ein Bonus vom Arbeitgeber. Das Urlaubsentgelt ist der Lohn während der Urlaubszeit. Durch die hohe Fluktuation in der Bauwirtschaft und wiederkehrende Insolvenzen wäre das Urlaubsentgelt im Fall eines Arbeitgeberwechsels oder der Insolvenz eines Arbeitgebers für den Bauarbeitnehmer verloren. Um dies auszuschließen verwaltet die Urlaubskasse das Geld treuhänderisch. Die Bauunternehmen melden und zahlen monatlich das den Bauarbeitnehmern zustehende Urlaubsentgelt an die Urlaubskasse und diese zahlt es den Bauunternehmen wieder zurück, nachdem der Arbeiter seinen Urlaub genommen hat.
Lohnausgleich
Durch das Lohnausgleichsverfahren erhalten die Bauarbeitgeber einen Teil des Lohnes der Mitarbeiter erstattet, wenn diese zwischen Weihnachten und Neujahr nicht entlassen werden. Der Lohnausgleich wird inzwischen nicht mehr von SOKA-BAU durchgeführt.
Berufsbildung
Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe können sich, wenn sie ausbilden, einen Teil der Kosten für die Ausbildungsverfügung und - bei Arbeitern - für die überbetriebliche Ausbildung von der Urlaubskasse erstatten lassen. Die Kosten für dieses Verfahren werden von allen Bauarbeitgebern getragen.
Entsendebetriebe
SOKA-BAU führt das Urlaubsverfahren auch für Arbeitnehmer durch, die von ausländischen Betrieben nach Deutschland auf Baustellen entsandt werden. Dadurch soll eine Chancengleichheit zwischen deutschen und ausländischen Baubetrieben hergestellt werden.
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG
Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG wurde 1957 gegründet, um Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung für Bauarbeiter durch Entlassungen während der Schlechtwetterperiode auszugleichen.
Rentenbeihilfeverfahren
Die Rentenbeihilfe ist eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung für die Arbeiter, später auch für Angestellte, der (West-)deutschen Bauwirtschaft. Die Leistungen der Rentenbeihilfe richten sich nach der Zugehörigkeit zum Baugewerbe.
Außerdem wird ein Sterbegeld an Hinterbliebene von Arbeitnehmern gezahlt, die Anspruch auf Leistungen der Rentenbeihilfe gehabt hätten.
Tarifliche Zusatzrente
2001 wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes die Tarifliche Zusatzrente, eine freiwillige Zusatzrente für die Arbeitgeber und Mitarbeiter der Bauwirtschaft, eingeführt. Üblicherweise sind die Leistungen per Entgeltumwandlung finanziert, der Durchführungsweg ist die Pensionskasse.
Im Gegensatz zur Rentenbeihilfe können in die Tarifliche Zusatzrente auch Mitarbeiter aus dem Osten Deutschlands sowie einige Branchen des Baunebengewerbes teilnehmen.
Sozialkassenbeiträge
Die Leistungen der Pflichtverfahren werden bei Arbeitern über einkommensabhängige Beiträge vom Arbeitgeber als zusätzliche Lohnnebenkosten entrichtet. Bei Angestellten werden Pauschalbeiträge abgeführt. Für 2009 beträgt der Sozialkassenbeitrag 19,80 % in den alten und 16,60% in den neuen Bundesländern[1].
Einzelnachweise
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