- Sperrgrundstück
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Sperrgrundstücke (in Süddeutschland auch Schikanierzwickel) sind Grundstücke, die bestimmte Nutzungen oder Vorhaben auf Nachbargrundstücken ausschließen. Wenn in Deutschland ein Sperrgrundstück bspw. von einem Naturschutzverband nicht direkt zur Nutzung gekauft, sondern nur um die Verfahrensbeteiligung in einem Planungsverfahren zu erzwingen, kann dieser Kauf als rechtsmissbräuchlich beurteilt werden und damit die Klagebefugnis für eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss entfallen[1]
Einzelnachweise
- ↑ BVerwG Urteil vom 27.10.2000, Az. 4 A 10.99, BVerwGE 112, 135)
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