Schutzhaft (Königreich Preußen)

Schutzhaft (Königreich Preußen)

Die sogenannte Schutzhaft wurde erstmals durch Friedrich Wilhelm IV. durch das „Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit“ vom 12. Februar 1850 im Königreich Preußen eingeführt. In dem durch die Preußische Nationalversammlung verabschiedeten und vom König angenommenen gleichnamigen Gesetz vom 24. September 1848 war keine Bestimmung zur Schutzhaft enthalten. Der in dem Gesetz von 1850 neu aufgenommene § 6 zur Schutzhaft lautet:

„Die im § 3 genannten Behörden, Beamten und Wachmannschaften sind befugt, Personen in polizeiliche Verwahrung zu nehmen, wenn der eigene Schutz dieser Personen oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sittlichkeit, Sicherheit und Ruhe diese Maaßregel dringend erfordern. Die polizeilich in Verwahrung genommenen Personen müssen jedoch spätestens im Laufe des folgenden Tages in Freiheit gesetzt oder es muß in dieser Zeit das Erforderliche veranlaßt werden, um sie der zuständigen Behörde zu überweisen.“

Die den demokratischen Grundsätzen verpflichtete Preußische Nationalversammlung hatte mit dem Gesetz ausschließlich Regeln zur Gewährleistung des persönlichen Freiheit getroffen, in dem festgelegt wurde, dass Verhaftete dem zuständigen Richter unverzüglich vorzuführen waren und die Unverletzlichkeit der Wohnung postuliert wurde.

Das oben genannte Gesetz und die darin geregelte Schutzhaft sollten nicht verwechselt werden mit den ebenso bezeichneten, im Ersten Weltkrieg von Kaiser Wilhelm II. verhängten umfangreichen Zwangsmaßnahmen deutscher Behörden ohne zivilgerichtliche Überprüfung, die im „Gesetz betr. die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes vom 4. Dezember 1916“ nur leicht abgemildert wurden und auch nach 1918, etwa unter dem SPD-Reichswehrmisister Gustav Noske, massenhaft (meist gegen Kommunisten, zur Zeit des Spartakusaufstands) angewandt wurden (mit allein 1919 weit über 1000 „auf der Flucht“ erschossenen Schutzhaftopfern).


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schutzhaft (Begriffsklärung) — Der Begriff Schutzhaft wurde erstmals durch Friedrich Wilhelm IV. (Preußen) im „Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit“ vom 24. September 1848 eingeführt, siehe Schutzhaft (Königreich Preußen). wurde im Ersten Weltkrieg für die von Kaiser… …   Deutsch Wikipedia

  • Schutzhaft — Unter dem Euphemismus Schutzhaft wurden in der Zeit des Nationalsozialismus Regimegegner und andere missliebige Personen willkürlich inhaftiert und in Konzentrationslager verschleppt. Der Begriff „Schutzhaft“ in der Rechtsauffassung und Sprache… …   Deutsch Wikipedia

  • Ditmarsken — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Landkreis Dithmarschen — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Bunde — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Regentschaftskönigreich Polen — Królestwo Regencyjne …   Deutsch Wikipedia

  • Quakenbrück — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Stadt Quakenbrück — Die Altstadt von Quakenbrück und das Wahrzeichen St. Sylvester Die Geschichte der Stadt Quakenbrück im niedersächsischen Landkreis Osnabrück umfasst rund 775 Jahre und ist eng verbunden mit dem Artland zwischen Osnabrücker Nordland und… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Stadt Mülheim an der Ruhr — Dieser Artikel bietet eine chronologische Übersicht zur Geschichte der Stadt Mülheim an der Ruhr und ihrer eingemeindeten Stadtteile. Die Geschichte der Stadt ist zwar eng verbunden mit der Herrschaft und dem Schloss Broich, das um 883 als… …   Deutsch Wikipedia

  • JVA Halle I — Gefängnis „Roter Ochse“ Der Rote Ochse (heute offiziell JVA Halle I) ist eine Haftanstalt mitten in der Stadt Halle (Saale), Am Kirchtor 20. Der Name ist seit Ende des 19. Jahrhunderts nachweisbar, seine Herkunft ist unklar. Er soll auf die Farbe …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”