- Friedrich Wilhelm IV.
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Friedrich Wilhelm IV. (* 15. Oktober 1795 in Berlin; † 2. Januar 1861 in Potsdam) war der älteste Sohn von Friedrich Wilhelm III. von Preußen und Luise von Mecklenburg-Strelitz. Nach dem Ableben seines Vaters trat er am 7. Juni 1840 die Regierungsnachfolge an und war bis kurz vor seinem Tod König von Preußen. Aus Krankheitsgründen übergab er die Regentschaft am 7. Oktober 1858 an seinen Bruder Wilhelm I.
Friedrich Wilhelm galt als ein schüchterner junger Mann, der wohlbehütet in einem eher bürgerlichen als adligen Elternhaus aufwuchs. Er besaß eine große Allgemeinbildung und galt als Romantiker, der von den Idealen des mittelalterlichen Heiligen Römischen Reiches inspiriert wurde.
Er ist Urheber des „Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit“ vom 24. September 1848, mit dem die Schutzhaft eingeführt wurde.
Inhaltsverzeichnis
Kindheit und Jugend
Friedrich Wilhelm wurde 1795 geboren, als sein Vater noch Kronprinz von Preußen war. Am 28. Oktober 1795 wurde er in Berlin im Kronprinzenpalais Unter den Linden getauft. Nach dem Tode seines Großvaters Friedrich Wilhelm II. bestieg 1797 Friedrich Wilhelms Vater den preußischen Thron; der Zweijährige war damit Kronprinz von Preußen. Zum Erzieher Friedrich Wilhelms bestimmten die Eltern zunächst Friedrich Delbrück und später Jean Pierre Frédéric Ancillon, dem Friedrich Wilhelm ein Leben lang verbunden bleiben sollte.
Die erste große Zäsur im Leben des Kronprinzen sollte die Niederlage der preußischen Armee gegen die französischen Truppen Napoleons I. in der Schlacht bei Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806 werden. Die königliche Familie floh nach Ostpreußen. Von den Kindern war Friedrich Wilhelm wohl der Einzige, der das Tragische dieser Flucht verstand und den die Erfahrung der Niederlage nachhaltig prägte. Während seine Schwester Charlotte, die spätere Gemahlin des Zaren Nikolaus I., sich später erinnerte, dass für die Kinder die Freude zu reisen größer gewesen sei als der Kummer zu flüchten, erhielt der Kronprinz hier einen ersten Begriff von der Verantwortung, welche die politische Führung eines Landes mit sich brachte. Er sollte die Tage der Sorge nicht mehr vergessen.
Der endgültige Sieg über das napoleonische Frankreich im Jahre 1815 bildet den Hintergrund des von Friedrich Wilhelm 1816–17 verfassten Briefromans Die Königin von Borneo.
Vermählung
Am 29. November 1823 heiratete er Prinzessin Elisabeth Ludovika von Bayern. Der Kronprinz war auf einer durchaus zum Zwecke der „Brautschau“ unternommenen Reise auf die bayerische Prinzessin aufmerksam geworden und hatte seine Werbung begonnen. Obwohl die Verbindung politisch sowohl von preußischer als auch von bayerischer Seite aus wünschenswert war, standen der Heirat unerwartete konfessionelle Schwierigkeiten entgegen, weil Elisabeth sich weigerte, zum Protestantismus zu konvertieren, der preußische König eine katholische Kronprinzessin aber nicht akzeptieren konnte. Friedrich Wilhelm hingegen erklärte, dass ihm die Standhaftigkeit der Prinzessin diese noch teurer mache.
Erst nach umfänglichen diplomatischen Bemühungen beider Seiten gelang es, eine Kompromissformel zu finden, nach der Elisabeth ihre Konfession zwar (zunächst) beibehalten sollte, sich aber verpflichtete, Unterricht in den protestantischen Glaubenslehren zu nehmen und überdies Zurückhaltung im Praktizieren des Katholizismus versprach. Nach längerer Zeit des Lebens am preußischen Hofe kam es dann schließlich zum freiwilligen Übertritt Elisabeths zum reformierten Bekenntnis der Hohenzollern.
Die Ehe zwischen Friedrich Wilhelm und Elisabeth verlief allen Zeugnissen zufolge glücklich, blieb aber kinderlos. Laut dem Mediziner Christoph Wilhelm Hufeland soll dieser bei dem damals jugendlichen Thronfolger Impotenz diagnostiziert haben.
Politische Verhältnisse
Unter der Regierung seines Vaters Friedrich Wilhelm III. herrschte in Preußen nach dem Sieg über Napoleon I. eine Restaurationspolitik mit repressiven Maßnahmen. Unter dem Einfluss von Metternich führte man die Pressezensur ein, die bürgerlichen Freiheitsbestrebungen wie die nationalen Einheitsbewegungen im Land wurden unterdrückt.
Allein im Jahr 1836 wurden 204 aufständische Studenten verhaftet und einige von ihnen zum Tode verurteilt. Ebenfalls entstand durch das Mischehengesetz ein handfester Streit mit der katholischen Kirche. 1825 wurde dieses Gesetz in ganz Preußen angewandt. Es besagte, dass Kinder aus Mischehen die Konfession des Vaters annehmen mussten. Viele Bischöfe setzten sich darüber hinweg, weswegen einige von ihnen verhaftet wurden (das populärste Opfer war der Erzbischof von Köln Clemens August Droste zu Vischering) und sich der Konflikt mit dem Kirchenstaat weiter verstärkte.
Die Regierung Friedrich Wilhelms IV.
Als Friedrich Wilhelm IV. 1840 den Thron bestieg, beendete er die restaurative Politik seines Vaters sowie den Streit mit den Katholiken, denen er einige wichtige Zugeständnisse machte. Ebenso beendete er die harten Verfolgungsmaßnahmen gegen die Altlutheraner, indem er die lutherischen Pfarrer frei ließ, die Selbstorganisation als lutherische Bekenntniskirche erlaubte und den Bau von Kirchengebäuden zuließ, wenn auch mit Einschränkungen (Kirchen ohne Kirchtürme und Glocken). Viele Todesurteile wurden aufgehoben, die Demagogenverfolgung abgeschafft und etliche liberale Denker aus der Haft entlassen. Einzig die Pressezensur wurde weiterhin aufrechterhalten. Von 1840 bis 1857 war Friedrich Wilhelm IV. souveräner Fürst von Neuenburg (in der Schweiz); nachher hat er den Titel behalten.
Erste Regierungsjahre
1842 trat der König auf dem Dombaufest auf, wo der Weiterbau des Kölner Doms beschlossen wurde. Zuvor hatte er im Jahr 1840 die Gründung eines Dombau-Vereins genehmigt. Er selber begrüßte das Fest als ein wichtiges Symbol der Einheit Deutschlands und legte zusammen mit Erzbischof Johannes von Geissel den Grundstein für den Weiterbau. Friedrich Wilhelm war ein Freund der Künste. Unter anderem regte er in Potsdam im Park Sanssouci den Bau der Friedenskirche – der offizielle Name der Kirche lautet: „Dem Friedefürsten Jesu Christo, unserem Herrn“ – an, einer Kirche, welche den frühchristlich-römischen Kirchenbau, insbesondere San Clemente in Rom zum Vorbild hatte, kombiniert mit einem dem frühchristlichen Kirchenbau (350 bis um 600 n. Chr.) entsprechenden freistehenden Glockenturm, dessen Vorbild der Campanile (Glockenturm) der frühchristlichen Kirche von Santa Maria in Cosmedin in Rom ist. Diese Kirchen hatte der Kronprinz in dem Kupferstichwerk „Denkmale der christlichen Kirchen Roms“ 1827 von J. G. Gutensohn und J. M. Knapp kennen gelernt. Südlich von Koblenz ließ er Schloss Stolzenfels und auch die Burg Hohenzollern, Stammburg seines Geschlechts bei Hechingen, im neogotischen Stil neu errichten.
In diese Zeit fällt ebenfalls das Attentat von Heinrich Ludwig Tschech. Der ehemalige Staatsdiener fühlte sich, nachdem ihm eine Wiedereinstellung in den Staatsdienst verweigert worden war, ungerecht behandelt und schoss am 26. Juli 1844 im Berliner Schlosshof mit einer Pistole auf König Friedrich Wilhelm IV. und seine Gattin Elisabeth Ludovika. Beide blieben jedoch unversehrt.
Der preußische Vereinigte Landtag
1847 rief Friedrich Wilhelm den Vereinigten Landtag zusammen, der die Forderung nach einer Verfassung stellte. Der König selber lehnte dies jedoch ab, wie er in seiner Thronrede zur Eröffnung des Landtages deutlich machte:
„Es drängt mich zu einer feierlichen Erklärung: dass es keiner Macht der Erde jemals gelingen soll, Mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei uns durch seine innere Wahrheit so mächtig machende Verhältnis zwischen Fürst und Volk in ein conventionelles, constitutionelles zu wandeln, und dass ich es nun und nimmermehr zugeben werde, dass sich zwischen unseren Herrn Gott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt gleichsam als zweite Vorsehung eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sie die alte, heilige Treue zu ersetzen.“
Außerdem bestritt der König den Abgeordneten das Recht zur kontroversen politischen Diskussion:
„Das aber ist ihr Beruf nicht: Meinungen zu repräsentieren, Zeit- und Schulmeinungen zur Geltung bringen zu sollen. Das ist völlig undeutsch und obendrein völlig unpraktisch […], denn es führt nothwendig zu unlösbaren Konflikten mit der Krone, welche nach dem Gesetze Gottes und des Landes und nach eigener Bestimmung herrschen soll, aber nicht nach dem Willen von Majoritäten regieren kann und darf […].“[1]
Mit diesen Äußerungen rief Friedrich Wilhelm nicht nur den Unmut der Liberalen hervor, sondern stieß auch bei Verfechtern einer altständischen Ordnung und selbst bei den Hochkonservativen auf Unverständnis. Die Auflösung des Vereinigten Landtages verstärkte die Legitimationskrise des absolutistischen preußischen Staates noch einmal.
Die Revolution von 1848 und die Kaiserdeputation
Als die Märzrevolution 1848 begann, entschloss sich Friedrich Wilhelm widerstrebend zu Zugeständnissen, was nicht zuletzt dem Einfluss seines Oberhofpredigers Dr. Friedrich Strauß zugeschrieben wird. Unter anderem hob er am 18. März die Pressezensur auf und versprach die Ausarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung. Als daraufhin die Berliner Bevölkerung losmarschierte, um dem König zu danken oder ihn zu weiteren Maßnahmen zu ermutigen, geriet die Masse durch die bloße Anwesenheit des Militärs vor dem Berliner Stadtschloss in Aufruhr. Daraufhin gab der König den preußischen Truppen den Befehl zur Beendigung des Skandals, und da sich beim Aufmarsch aus Versehen zwei Schüsse lösten, die aber niemanden trafen bzw. verletzten, geriet die Masse vollends in Panik. Das Gerücht eines blutigen, vom Militär verursachten Massakers mit Hunderten von Toten machte die Runde und es kam zu verlustreichen Straßenkämpfen.
Am 19. März wurde das Militär abgezogen. Am 21. März ritt der König mit einer schwarz-rot-goldenen Schärpe durch die Stadt und verkündete seinen Willen für die Einheit und Freiheit Deutschlands. Insgeheim aber schrieb er seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm:
„Die Reichsfarben musste ich gestern freiwillig aufstecken, um Alles zu retten. Ist der Wurf gelungen […], so lege ich sie wieder ab!“
Demzufolge war Friedrich Wilhelm von Anfang an entschlossen, bei veränderten Kräfteverhältnissen der Revolution durch eine Gegenrevolution zu begegnen. In neueren Veröffentlichungen (zum Beispiel von David Barclay und von Rüdiger Hachtmann) wird das wohlüberlegte Kalkül Friedrich Wilhelms in der Revolution hervorgehoben, das es ihm erlaubte, bei vorübergehendem Zurückweichen auf Dauer die absolutistische Macht zurückzugewinnen.
Nachdem er im November 1848 die Berliner Bürgerwehr hatte entwaffnen lassen, ließ er die Preußische Nationalversammlung in die Provinz nach Brandenburg verlegen und schließlich auflösen.
Am 5. Dezember 1848 wurde durch das gegenrevolutionäre Ministerium Brandenburg eine neue preußische Verfassung oktroyiert, die zwar ein frei gewähltes Parlament vorsah, aber die Macht doch größtenteils bei den Monarchen beließ. Friedrich Wilhelm akzeptierte die Verfassung, die jedem seiner Nachfolger bei Gelegenheit der Inthronisation erneut zur Anerkennung vorgelegt werden musste. Im Geheimen ordnete er an, dass bei dieser Vorlage dem jeweiligen Descendenten auch ein Schriftstück vorzulegen sei, in dem Friedrich Wilhelm ihn aufforderte, der Verfassung die Anerkennung zu versagen. Dieses zusätzliche Schriftstück wurde von Wilhelm I. und Friedrich III. ignoriert und von Wilhelm II. verbrannt.
Während Friedrich Wilhelm in Preußen gezwungenermaßen die Verfassung akzeptierte, übte er gleichzeitig massiven Druck auf seinen Neffen, den Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin, aus, die Verfassung in beiden Mecklenburg zu verhindern bzw. zu beseitigen, was im Bündnis mit der reaktionären Ritterschaft und dem Mecklenburg-Strelitzer Herzog (durch Anrufung des Reichskammergerichts) auch gelang und entscheidend zur Konservierung rückständiger Verhältnisse in Mecklenburg beitrug.
Am 3. April 1849 trug die Kaiserdeputation der Frankfurter Nationalversammlung dem König die Kaiserkrone an. Die Kaiserdeputation wurde dabei nur durch den Lieferanteneingang in das Schloss eingelassen. Friedrich Wilhelm verlas eine vom Ministerpräsident Brandenburgs verfasste Rede, die eine bedingte Annahme der Krone intendieren sollte, akzentuierte den Text allerdings derart, dass die Kaiserdeputierten eine Ablehnung herauslesen konnten. Intern hatte er seine persönliche Ablehnung damit begründet, er wolle keine „Krone aus der Gosse“ akzeptieren, wobei er diese Krone auch als „Hundehalsband“ titulierte. Die Krone bestand für Friedrich Wilhelm nur aus „Dreck und Letten“. Nachdem die Reichsverfassungskampagne und die in ihrem Kontext ausbrechende Mairevolution 1849 durch die militärische Niederschlagung durch Reichstruppen unter preußischem Kommando gescheitert waren, war die Deutsche Revolution endgültig gescheitert.
Wenig später machte der konservative Vertraute Friedrich Wilhelms, General Joseph Maria von Radowitz, den Vorschlag für eine kleindeutsche Lösung mit enger Bindung an Österreich, für den sich auch der König begeistern konnte. Doch die Österreicher und viele konservative Berater lehnten dies entschieden ab, so dass der Deutsche Bund wieder gegründet wurde.
Die preußische Verfassung von 1850
Die gewaltlose Entfernung und Auflösung der preußischen Nationalversammlung und die oktroyierte Verfassung (5. Dezember 1848) signalisierten das Ende der Revolution in Preußen durch einen Staatsstreich. Da die Verfassung lediglich oktroyiert, also ohne Abstimmung von oben verkündet wurde, konnte man von weiteren Änderungen ausgehen.
Die durch diese Verfassung berufenen zwei Kammern traten erstmals am 26. Februar 1849 zusammen. Für die erste Kammer galt ein hohes Zensuswahlrecht, hier dominierte demnach der Adel. Für die zweite Kammer galt bei der ersten Wahl noch das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Die zweite Kammer legte sich sofort mit der Regierung an, als sie am 21. April 1849 die Reichsverfassung anerkannte. Da dies unvereinbar mit den Machtansprüchen des Königs war, löste er die zweite Kammer auf (27. April 1849). Am 30. Mai 1849 führte er per Notverordnung das Dreiklassenwahlrecht für die zweite Kammer ein. Nach Einkommen differenzierte und zahlenmäßig stark voneinander abweichende Gruppen wählten nunmehr eine fixierte Anzahl von Abgeordneten. Nach Einarbeitung zahlreicher Änderungswünsche und Vorbehaltsklauseln zu Gunsten der Krongewalt trat die revidierte Verfassung am 2. Februar 1850 in Kraft. 1853 beschloss der König die Erblichkeit eines Sitzes in dem nun geschaffenen „Herrenhaus“ für bestimmte Personen. Er behielt sich ebenso das Recht vor, einzelne Abgeordnete selbst zu bestimmen. Die Verfassung blieb bis zur Novemberrevolution 1918 gültig.
Letzte Regierungsjahre
1850 wurden die Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen Preußen als neuer süddeutscher Regierungsbezirk Hohenzollerische Lande angegliedert. Daneben kommt ihm eine bedeutende Rolle beim Wiederaufbau der Burg Hohenzollern zu.[3]
Erkrankung und Regierungsunfähigkeit
1857 erlitt Friedrich Wilhelm IV. mehrere Schlaganfälle. Wegen der damit verbundenen Einschränkungen seines Sprachzentrums konnte er die Regierungsgeschäfte nicht mehr selbst wahrnehmen. Seine Frau Elisabeth Ludovika von Bayern sorgte dafür, dass er die Regentschaft am 7. Oktober 1858 an seinen Bruder Wilhelm I. übergab.
Hiernach unternahm das Paar eine größere Europareise, deren Höhepunkt ein Besuch beim Papst war.
Tod und Bestattung
Über das Sterben des kranken Königs liegt das Zeugnis seines Flügeladjutanten Prinz Kraft zu Hohenlohe-Ingelfingen vor. Zu dessen Aufgaben gehörte die Benachrichtigung der nächsten Anverwandten. Um Mitternacht, mit Beginn des Jahres 1861, telegrafierte Hohenlohe an den Prinzregenten: „Plötzlich schnellerer Verlauf zum Ende als dies zu erwarten war. Ableben jeden Augenblick möglich. Alleruntertänigstes Anheimstellen, ob und wann von der Königlichen Familie dies in der Nacht mitzuteilen.“
Prinz Wilhelm ließ die gesamte königliche Familie benachrichtigen und reiste unverzüglich nach Potsdam. Es wird berichtet, dass in Berlin bald keine Lokomotiven mehr zu bekommen waren, weil jeder aus dem Königshause einen Extrazug nahm, um von dem Sterbenden Abschied zu nehmen. Prinz Friedrich Karl soll mit dem Schlitten nach Schloss Sanssouci gekommen sein.
So vollzog sich der Tod des Monarchen fast öffentlich. Am 2. Januar 1861 setzte ein letzter Schlaganfall den Leiden des Königs ein Ende.
Der König wurde seinen testamentarischen Anweisungen von 1854 entsprechend in der Friedenskirche in Potsdam bestattet, nachdem sein Herz dem Körper entnommen und am Eingang der Gruft im Schloss Charlottenburg an der Ruhestätte seiner Eltern begraben worden war.
Friedrich Wilhelm als Baumeister
Bereits als Kronprinz hat Friedrich Wilhelm entscheidenden Einfluss auf die Architektur genommen, innerhalb derer er uneingeschränkt als Kenner gelten konnte. Er hat mit einer Reihe der bedeutendsten Baumeister jener Zeit korrespondiert und sich von ihnen bei der Gestaltung etlicher Bauvorhaben vor allem in der Hauptstadt Berlin und der Residenzstadt Potsdam beraten lassen. Zu nennen sind hier Karl Friedrich Schinkel, dessen Schüler Friedrich August Stüler, Ludwig Persius und Christian Daniel Rauch, deren architektonisches Schaffen eine kongeniale Ergänzung in den Arbeiten an den großen Parkanlagen durch Peter Joseph Lenné und Hermann von Pückler-Muskau fand. Er förderte auch die Kunst und ließ viele Skulpturen aufstellen, zum Beispiel von Johann Gottfried Schadow.
Friedrich Wilhelm beschäftigte sich intensiv mit der Architektur Italiens und versuchte, Formen der Antike und Renaissance im „Preußischen Arkadien“ umzusetzen. Angeregt wurde er insbesondere durch das zwischen 1822 und 1827 von Cotta in München herausgegebene Stichwerk Denkmale der christlichen Religion, aufgenommen von den Architecten J. G. Gutensohn und J. M. Knapp (auch: Die Basiliken des christlichen Roms)[4]. Seine erste Italienreise vertiefte sein Interesse an den italienischen Formen.
1842 ernannte er Friedrich August Stüler zum Architekten des Königs. Stüler, mit dem er 1858/59 gemeinsam in Italien war, akzeptierte seine Konzeptionen bei Kirchenbauten (etwa in der Ausformung von Basilika und Campanile) oder bei Denkmälern in der Regel ohne größere Einwände. Zu Beginn der 1840er Jahre fasste Friedrich Wilhelm den Entschluss, „mit der Errichtung von […] sinnvollen Monumenten die oft todten uninteressanten Gegenden“[5] der Mark zu beleben. Drei Wendepunkte der Landesgeschichte sollten den abgelegenen „Sandschellen“[6] Geschichte einhauchen und den Reisenden Anreize bieten. Das Lieblingsobjekt des Königs war das Schildhorndenkmal, dessen Sage „die königliche Phantasie in ihrem urchristlichen Gehalt am stärksten angeregt und zur eigenwilligsten Denkmallösung der Dreiergruppe geführt“ hat.[7] Für die künstlerische Umsetzung der Schildhornsage fertigte er 1844 eigenhändige Bleistiftskizzen an und beauftragte Stüler mit der Konzeption des Denkmals, das der Baurat Christian Gottlieb Cantian im Sommer 1845 errichtete.
Das Schildhorndenkmal und die weiteren Werke Friedrich Wilhelms fanden in der Regel wenig Beifall. Die Kunstkritikerin Eva Börsch-Supan vermisste beispielsweise die Geschmeidigkeit und den Trotz Stülers, dem „geistreichen königlichen Dilettanten“ entschieden entgegenzutreten. Dann wäre manches königliche Monument ein Projekt geblieben.[8]
Ahnentafel
Denkmale
- Berlin: Reiterstandbild auf der Freitreppe vor der Nationalgalerie
- Berlin-Tiergarten: Zentrales Standbild der Denkmalgruppe 31 der Siegesallee, ausgeführt von Karl Begas, 1900
- Köln: Reiterstatue über dem Portal der Dombrücke („Muusfall“), ausgeführt von Gustav Blaeser
- Potsdam: Standbild aus carrarischem Marmor vor der Orangerie, ausgeführt von Gustav Blaeser
Literatur
- Peter Krüger / Julius H. Schoeps (Hrsg.): Der verkannte Monarch. Friedrich Wilhelm IV. in seiner Zeit. Verlag für Berlin-Brandenburg 1997 ISBN 3-930850-67-2
- David E. Barclay: Anarchie und guter Wille. Friedrich Wilhelm IV. und die deutsche Monarchie. Siedler-Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-88680-463-1
- Kurt Borries: Friedrich Wilhelm IV.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 5, Duncker & Humblot, Berlin 1961, S. 563–566.
- Walter Bußmann: Zwischen Preußen und Deutschland. Friedrich Wilhelm IV.Siedler-Verlag, Berlin 1990, ISBN 3-88680-500-X
- Rüdiger Hachtmann: Berlin 1848. Eine Politik und Gesellschaftsgeschichte der Revolution. Dietz-Verlag, Bonn 1997, ISBN 3-8012-4083-5.
- Ernst Lewalter: Friedrich Wilhelm IV. Das Schicksal eines Geistes. Kiepenheuer Verlag, Berlin 1938
- Frank L. Kroll: Friedrich Wilhelm IV. und das Staatsdenken der deutschen Romantik. Colloquium-Verlag, Berlin 1990, ISBN 3-7678-0778-5
- Ohff, Heinz, Preußens Könige, Piper Verlag München, 1999
- Leopold von Ranke: Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 7, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 729–776.
- Jan Werquet: Historismus und Repräsentation. Die Baupolitik Friedrich Wilhelms IV. in der preußischen Rheinprovinz. Deutscher Kunstverlag 2010, ISBN 978-3-422-06923-7
- Ludwig Dehio: Friedrich Wilhelm IV. - Ein Baukünstler der Romantik. Deutscher Kunstverlag, Berlin/München 1961.
Weblinks
Commons: Friedrich Wilhelm IV. – Album mit Bildern und/oder Videos und AudiodateienWikisource: Friedrich Wilhelm IV. – Quellen und Volltexte- Literatur von und über Friedrich Wilhelm IV. im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Aufhebung der Verfolgung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen
Einzelnachweise
- ↑ zit. nach Wolfgang J. Mommsen: 1848. Die ungewollte Revolution. Die revolutionären Bewegungen in Europa 1830–1849. Frankfurt, 1998. ISBN 3-10-050606-5, S. 82f.
- ↑ Billet die Baptisten betreffend; Sanssouci, 29. Mai 1852
- ↑ Neun Forscher stellen Untersuchungen zur Landesgeschichte an. Die Beiträge erscheinen in der aktuellen Ausgabe der vom Geschichtsverein herausgegebenen Vierteljahresschrift „Hohenzollerische Heimat“. In: Schwäbische Zeitung vom 7. Juli 2011
- ↑ Knapp, J.M. und J.G. Gutensohn: Denkmale der christlichen Religion oder Sammlung der christlichen Kirchen Roms. Rom 1822-27. Auch: Die Basiliken des christlichen Roms. Mit 50 Kupfertafeln. München 1843
- ↑ Eintrag von Ludwig Persius in seinem Tagebuch am 5. November 1844; wiedergegeben nach: Gregor Geismeier: Stülers „sinnvolle Monumente“ in der Mark, in: Die Mark Brandenburg, Marika Großer Verlag, Berlin 1999, Heft 35 (Der Architekt des Königs Friedrich August Stüler), S. 8
- ↑ Die Bezeichnung „Sandschellen“ geht auf Friedrich den Großen zurück: „Förster, warum sind die Sandschellen nicht besäet?“ (Reise durchs Rhinluch, 1779)
- ↑ Gregor Geismeier: Stülers „sinnvolle Monumente“ in der Mark, in: Die Mark Brandenburg, Marika Großer Verlag, Berlin 1999, Heft 35 (Der Architekt des Königs Friedrich August Stüler), S. 12
- ↑ Eva Börsch-Supan: Berliner Baukunst nach Schinkel, 1840 - 1870. Prestel-Verlag, München 1977 ISBN 3-7913-0050-4, S. 697ff
Vorgänger Amt Nachfolger Friedrich Wilhelm III. König von Preußen
1840–1861Wilhelm I. Kategorien:- König (Preußen)
- Frankfurter Nationalversammlung
- Träger des Hosenbandordens
- Träger des Guelphen-Ordens
- Träger des Weißen Adlerordens (Kongresspolen)
- Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies
- Hohenzoller (Linie Brandenburg-Preußen)
- Deutscher
- Geboren 1795
- Gestorben 1861
- Mann
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