- Schülerfahrkosten
-
Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftliche Beförderung von Schülern zur Schule und zurück notwendig entstehen (§ 97 Schulgesetz NRW). Diese Kosten werden in Nordrhein-Westfalen den Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen erstattet. Das Nähere regelt die Schülerfahrkostenverordnung vom 16. April 2005 (BASS 11-04 Nr. 3.1; SchR 5.4/1).
Der Schulweg muss für die Primarstufe mehr als 2 km, für die Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und für die Sekundarstufe II mehr als 5 km betragen.
Kostenpflichtig ist der Schulträger. Bietet dieser als Schülerverkehr auch Schülerzeitkarten zur sonstigen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs an, kann er einen von den Eltern zu tragenden Eigenanteil festsetzen.
Kategorien:- Schulrecht (Deutschland)
- Schulbildungskosten
Wikimedia Foundation.