Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sind die rechtlichen Grundlagen des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen niedergelegt.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW, S. 102) ist das erste zusammenhängende große Schulgesetz in der Geschichte des Landes NRW. Zuvor waren die - noch unvollständigen - gesetzlichen Grundlagen für das Schulwesen in NRW in sieben verschiedenen Einzelgesetzen enthalten, die überwiegend in die Zeit vor 1960 zurück reichten. Dadurch war ein unübersichtliches und in manchen Bereichen auch überholtes schulrechtliches Regelungswerk entstanden. Demgegenüber sind jetzt alle bedeutenden bildungspolitischen Entscheidungen und die wesentlichen Grundlagen für das gesamte Schulrecht in einem einzigen Gesetzbuch nachlesbar.

Struktur und Inhalt des Gesetzes

Mit dem neuen Schulgesetz hat der Landtag Nordrhein-Westfalen - auf Initiative der Schulministerin Ute Schäfer (SPD) - die bisherigen Schulgesetze - vom Schulordnungsgesetz (1952) bis zum Schulmitwirkungsgesetz (1977) - und die Allgemeine Schulordnung (1978) zum Schuljahrsende 2005/06 aufgehoben. Das einheitliche Schulgesetz NRW gliedert sich in folgende Teile:

I. Allgemeine Grundlagen (§§ 1-9): Auftrag der Schule, Geltungsbereich

II. Aufbau und Gliederung des Schulwesens (§§ 10-28): Schulstruktrur, weltanschauliche Gliederung

III. Unterrichtsinhalte (§§ 29-33): Unterrichtsvorgaben, Lernmittel, Religionsunterricht, Sexualerzieung

IV. Schulpflicht (§§ 34-41): Grundsätze, Schulpflicht in der Sekundarstufe II, Verantwortung

V. Schulverhältnis (§§ 42-47): Allgemeine Rechte und pflichten, Information und Beratung, Schülerzeitungen, Schülergruppen, Leistungsbewertung, Versetzung, Prüfungen, Ordnungsmaßnahmen

VI. Schulpersonal (§§ 57-61): Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges Personal, Schulleitung

VII. Schulverfassung: (§§ 62-77): Grundsätze, Mitwirkungsorgane, Schülervertretung; überschulische Mitwirkung

VIII. Schulträger (§§ 78-85): Aufgaben, Schulentwicklungsplanung, Mindestgröße von Schulen

IX. Schulaufsicht (§§ 86-91): Schulaufsichtsbehörden, Zuständigkeiten, Organisation der Behörden

X. Schulfinanzierung (§§ 92-99): Kostenträger, Personalkosten, Lernmittelfreiheit, Schülerfahrkosten, Sponsoring

XI. Schulen in freier Trägerschaft (§§ 100-119): Ersatzschulen, Ersatzschulfinanzierung, Ergänzungsschulen, Internationale Schulen)

XII. Datenschutz, Übergangsvorschriften (§§ 120-133): Datenschutz, volljährige Schüler, Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsvorschriften, Übergangsregelungen.

Nachfolgende wichtige Änderungen

Nach dem Regierungswechsel aufgrund der Landtagswahl vom Mai 2005 hat die neue Koalition (CDU und FDP) mit Schulministerin Barbara Sommer (CDU) eine umfangreiche Novellierung des Schulgesetzes vorgenommen, um neue bildungspolitische Schwerpunkte zu setzen. Das Ziel ist die Entwicklung der Schulen zur eigenverantwortlichen Schule. Die Änderungsgesetze vom 13. und 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 394) sind zum Schuljahr 2006/07 in Kraft getreten. Einige weitreichende Änderungen sind allerdings mit Übergangsfristen verbunden, wie z. B. die Schulzeitverkürzung bis zum Abitur mit der neuen Gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 10 bis 12). In diese können Schülerinnen und Schüler nach verkürzter Sekundarstufe I frühestens zum Schuljahr 2009/10, im Allgemeinen erst zum Schuljahr 2010/11 eintreten (§ 132 Abs. 5 SchulG).

Eine erneute Novellierung vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 486) soll die Ergebnisse des ausgelaufenen Modellvorhabens "Selbstständige Schule" schrittweise auf alle Schulen übertragen. Damit können künftig die Schulleitungen zu Dienstvorgesetzten der Lehrerinnen und Lehrer werden. Die Folge ist, dass die Schulen selbst über die Einstellung neuer Lehrerinnen und Lehrer entscheiden können. Die Aufgaben der Personalvertretung werden vom Lehrerrat (§ 69 SchulG) übernommen.

Literatur

  • SchulG-Kommentar von W. Jehkul u.a., Loseblattausgabe; Wingen-Verlag Essen; ISBN 3-8028-0541-0
  • Christian Jülich (Hrsg): Schulrechtshandbuch Nordrhein-Westfalen, Kommentar zum Schulgesetz NRW mit Ratgeber und ergänzenden Vorschriften, Loseblatt-Ausgabe, Luchterhand 2005 ff, ISBN 978-3-472-06123-6
  • Christian Jülich, Das neue Schulgesetz NRW, Bearbeitete Textausgabe, Luchterhand-Verlag, 2. Aufl. 2006, ISBN 3-472-06633-4.

Weblinks

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