Simultanzulassung

Simultanzulassung

Simultanzulassung bezeichnet im deutschen Recht die Zulassung eines Rechtsanwalts bei zwei unterschiedlichen Gerichtstypen, namentlich die gleichzeitige Zulassung bzw. Postulationsfähigkeit bei einem Landgericht und dem übergeordneten Oberlandesgericht. Demgegenüber versteht man unter Singularzulassung die Zulassung eines Rechtsanwalts nur bei einem Gericht oder Gerichtstyp.


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