- Singularzulassung
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Singularzulassung bezeichnet im deutschen Recht die Zulassung eines Rechtsanwalts zur Vertretung allein an einem Gericht.
Geschichte
Die frühere Singularzulassung der Rechtsanwälte an den Oberlandesgerichten einiger Bundesländer wurde 2000 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.[1]
Derzeit besteht eine Singularzulassung nur noch für die Rechtsanwälte am Bundesgerichtshof in Zivilsachen (außer Patent-Nichtigkeitsverfahren). Die dort zugelassenen Rechtsanwälte dürfen ausschließlich an diesem Gericht auftreten.
Einzelnachweise
- ↑ Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 - BVerfGE 103,1
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