- Strafverlangen
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Als Strafverlangen wird die durch den Willen des Verletzten begehrte Strafverfolgung wegen einer Straftat bezeichnet. Neben der formellen Bezeichnung als Strafantrag wird in § 77e StGB ausdrücklich der Begriff mit den sog. Ermächtigungen verwendet, wobei die Regelungen des Strafantrags entsprechend hierfür gelten.
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