- Strahlenschutzverantwortlicher
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Ein Strahlenschutzverantwortlicher (auch SSV) leitet und beaufsichtigt Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (für Deutschland siehe u.a. §§ 31 bis 33 Strahlenschutzverordnung StrlSchV, §§ 13 bis 15 Röntgenverordnung RöV).
Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzverantwortlichen gehört insbesondere die Bestellung einer erforderlichen Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten. Im Gegensatz zu diesen muss er nicht selbst über die Fachkunde verfügen.
Beispielsweise ist in Bayern jeder Schulleiter, in dessen Schule mit Röntgengeräten (im Sinne der RöV) oder meldepflichtigen Präparaten (im Sinne der StrlSchV) umgegangen wird, automatisch Strahlenschutzverantwortlicher, unabhängig von seiner Fachkenntnis.
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