- Ständiger Rat
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Der Begriff Ständiger Rat bedeutet:
- Um die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz von laufenden Aufgaben zu entlasten und eine kontinuierliche Beratung der Diözesanbischöfe zu gewährleisten, wurde 1974 der Ständige Rat eingerichtet, in dem jede Diözese durch den Bischof mit Sitz und Stimme vertreten ist.
- Ständiger Rat (Polen-Litauen)
- der Ständige Rat der OSZE tritt jede Woche in der Wiener Hofburg zusammen - siehe Ständiger Rat der OSZE
- Ständiger Rat des Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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