Syntagma (Begriffsklärung)

Syntagma (Begriffsklärung)

Syntagma (von griechisch σύνταγμα, syntagma, „Zusammengesetztes“ oder „Verfassung“) bedeutet

  • in der Linguistik: eine zusammengehörende Gruppe sprachlicher Elemente, z.B. eine Wortgruppe (Syntagma)
  • im Militär:
Bereits die alten Griechen benutzten den Begriff Syntagma „mehrere Tagmata als Bezeichnung für Regiment. Hiervon sind im Neugriechischen die Dienstgradbezeichnungen für Heeresoffiziere Syntagmatarchis (Oberst) und Antisyntagmatarchis (Oberstleutnant) abgeleitet.
In Athen gibt es den Syntagma-Platz.
  • im Recht:
Der Begriff Syntagma wird in der griechischen Sprache seit dem 19. Jahrhundert häufiger als Bezeichnung für eine staatliche Verfassung benutzt. Die 1834 eingeführte griechische Verfassung heißt Σύνταγμα της Ελλάδος (Transliteration: Syntagma tes Ellados).
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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