- Tariftreue
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Tariftreue bezeichnet
- im weiteren Sinne die Einhaltung der Normen eines Tarifvertrags durch einen Arbeitgeber im Rahmen der Tarifbindung.
- im Vergaberecht die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen durch den Staat, siehe Tariftreueregelung.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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