Abtei Werden

Abtei Werden
Kloster Werden, Hauptgebäude der ehem. Abtei

Das Kloster Werden war ein Benediktinerkloster in Werden an der Ruhr, heute Essen-Werden. Werden war seit etwa 800 ein reichsunmittelbares Fürstentum (daher Reichsabtei oder Reichsstift Werden). Es gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. 1803 wurde das Kloster aufgehoben, die Stadt fiel an Preußen. 1929 wurde der Landkreis Essen aufgelöst und Werden nach Essen eingemeindet.

Seit 1945 ist im ehemaligen Klostergebäude der Hauptsitz der Folkwang-Hochschule.

Die nach der Säkularisation als Pfarrkirche genutzte Abteikirche wurde 1993 zur päpstlichen Basilica minor erhoben.

Nach einem Brand im Ostflügel der Abteigebäude im Februar 2008 ist die Schatzkammer bis auf weiteres nicht zu besichtigen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Gründung des Klosters

Bronzeplastik (modern) in der Krypta

Die Anfänge Werdens liegen in der Zeit der Wende vom 8. zum 9. Jahrhundert und sind mit der Person des Heiligen und Missionars Liudger († 809) verbunden. Wie seine Vorgänger Winfried Bonifatius und Gregor von Utrecht wirkte der um 742 bei Utrecht geborene Liudger zunächst in Friesland, dann nach der Unterwerfung der Sachsen durch Karl den Großen in Westfalen von Münster aus. Zu Beginn des Jahres 796, folgt man der urkundlichen Überlieferung, erschien der Friese Liudger, der erste Bischof von Münster, an der unteren Ruhr, wo er nach umfangreichen Landerwerbungen durch Schenkung, Kauf oder Tausch auf seinem Erbgut 799 ein Kloster gründen konnte: das Kloster Werden.

Der Ort befindet sich auf dem linken Ufer der Ruhr auf einer dort erweiterten, hochwasserfreien Talsohle, die in ein von Bächen (u. a. Klemensborn) durchzogenes Seitental übergeht. Er liegt damit an einer Übergangsstelle des hier etwa in nord-südlicher Richtung laufenden Flusses. Nach Süden und Osten steigt das umliegende Niederbergische Hügelland bis zu einer Höhe von über 140 Metern über NHN an. Durchlässe ermöglichten hier den Anschluss Werdens an das mittelalterliche Straßensystem der Kölner Straße (Verbindung Nord–Süd), während der Ruhrübergang den Ort mit dem Hellweg (Verbindung West–Ost) verband.

Das liudgeridische Eigenkloster

sog. Ludgeruskelch in der Schatzkammer, 9./10. Jh.

Die Leitung des so begründeten Werdener Eigenklosters stand dabei der Familie Liudgers zu, zunächst bis zu seinem Tod (809) dem Heiligen selbst, dann seinem Bruder Hildegrim I. (809–827) und den Liudgeriden Gerfried (827–839), Thiatgrim (839–840), Altfried (840–849) und Hildegrim II. (849-886). Durch die Liudgeriden war Werden bis 849 in Personalunion mit den Bischofssitzen von Münster und bis 886 mit Halberstadt verbunden; auch das Zusammengehen von Werden und Helmstedt könnte in diese Zeit fallen.

Die bertoldschen Wirren nach der Mitte des 9. Jahrhunderts leiteten das Ende des Eigenklosters liudgeridischer Prägung ein. Zwar wurde mit Hildigrim II. 853/864 noch einmal ein Liudgeride Abt, doch fiel in seine Amtszeit das vom ostfränkischen König Ludwig dem Jüngeren (876–882) erbetene Privileg über Königsschutz, Immunität und freie Abtswahl; zum ersten Mal wählten die Mönche nach dem Tod Hildigrims II. (886). Die Zeit der Werdener Wahläbte hatte begonnen.

Das Kloster und die Könige

Vom 10. bis ins 12. Jahrhundert nahm das Kloster eine günstige Entwicklung. Die (teilweise gefälschten) Privilegien der deutschen Könige und Kaiser aus ottonischer, salischer und frühstaufischer Zeit stärkten dabei die Verbindung zwischen dem Kloster und den Herrschern, in deren Schutz sich das Reichskloster Werden jetzt befand. Die materielle Grundlage des Klosters, erkennbar an den schon aus früher Zeit überlieferten Urbaren der Werdener Grundherrschaft und am Besitz in der näheren Umgebung (Werden, Friemersheim), in Westfalen, Ostsachsen (Helmstedt) und Friesland, war beträchtlich, muss aber wohl im 11. Jahrhundert stagniert haben, wie aus Verwaltungsmaßnahmen der Äbte Gerold (1031-1050) und Gero (1050-1063) zu erschließen ist. Dem entsprach vielleicht auch der schlichtere und strengere Lebensstil, den das Benediktinerkloster unter Einfluss zunächst der Gorzer, dann der Siegburger Regeln zu dieser Zeit und bis ins 12. Jahrhundert hinein erkennen lässt. Mit Abt Wilhelm I. (1151-1160), unter dem die letzten Teile des so genannten großen Werdener Privilegienbuchs angefertigt wurden, fand diese innere Blütezeit ihr Ende.

Gleichzeitig waren die nachfolgenden Äbte stärker als je zuvor in der Reichspolitik engagiert, und sie konnten ihre Kontakte zum Papsttum ausbauen. So war Abt Adolf I. (1160-1173) am Romzug Kaiser Friedrich Barbarossas beteiligt, Abt Heribert II. (1197-1226). Im welfisch-staufischen Thronstreit spielte er eine bedeutende Rolle, von König Otto IV. (1198-1215/1218) wurde er privilegiert und in einer Urkunde des deutschen Königs Heinrich VII. (1220-1235) als Fürst bezeichnet, ein Hinweis auf die reichsunmittelbare Stellung Werdens und auf die sich spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts aus Besitz und Rechten ausbildende kleine Landesherrschaft des Abts zwischen Kettwig und Heisingen, Essen-Bredeney und Essen-Heidhausen.

Abteikirche

Zusammen mit dem Kloster St. Ludgerus wurde um 799 die Abteikirche erbaut. Nach einigen größeren Bränden wurde sie im romanisch-gotischen Übergangsstil wiederhergestellt und 1275 wieder geweiht. Seit der Säkularisation der Reichsabtei dient sie als Pfarrkirche. 1993 wurde sie von Papst Johannes Paul II. zu einer Basilica minor erhoben. Sie besitzt einen barocken Hochaltar und Gemälde des Werdener Malers Theodor Mintrop. In der Krypta liegen die Gebeine des Hl. Liudger, Begründer des Klosters Werden und des Bistums Münster, begraben. In der angeschlossenen Schatzkammer befindet sich mit dem Helmstedter Kreuz ein bedeutendes Kunstwerk des Übergangs von der ottonischen zur romanischen Plastik sowie mit dem Liudgerus-Schrein einer der wenigen barocken Reliquienschreine.

Das späte Mittelalter

Dem Ausbau und Erhalt des Territoriums wurden die Belange des Klosters untergeordnet. So ist im 13. und 14. Jahrhundert erkennbar, dass (auch von außen angestoßene) Reformen durch Abt und nunmehr immer stärker hervortretenden Konvent unterblieben und Regelungen innerhalb des Klosters bestenfalls wirtschaftliche Fragen (Präbende, Schuldendienst) und Fragen der Machtverteilung (Rechte des Konvents, Ämterbesetzung, Wahlkapitulationen des Abts) betrafen. Die klösterliche Lebensweise wich dabei zunehmend einer kanonikalen - man sprach im 14. Jahrhundert vom Werdener Stift und seinen Stiftsherren -, während die Zahl der „Mönche“, die spätestens seit dem 13. Jahrhundert nur aus edelfreien Geschlechtern stammten, immer mehr zurückging.

Fehlgeschlagene Reformversuche, Ämterkumulation, Vergabe von Verwaltungsaufgaben an Laien, Abhaltung der Gottesdienste durch Weltgeistliche sowie eine wachsende Schuldenlast bei gleichzeitigem Verlust an Gütern und Einkünften führten endlich trotz des Widerstandes des Abtes und der letzten zwei noch verbliebenen Konventualen zur Reform des Klosters durch die Bursfelder Kongregation im Jahre 1474. Als Administrator übernahm es der Kölner Abt Adam Meyer (1474-1477), die Verhältnisse in der Abtei nach der langen Zeit des Verfalls wieder zu stabilisieren. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts waren unter den Äbten Dietrich Hagedorn (1477-1484) und Antonius Grimholt (1484-1517) die Grundlagen für das Weiterbestehen der Abtei in der frühen Neuzeit gelegt.

Die frühe Neuzeit

Ludgerusbasilika in Werden 1890

Zwar behaupteten Abt und Mönchsgemeinschaft weiterhin ihr kleines Territorium an der unteren Ruhr gegen Werden und den Klostervogt, hielten auch einen erheblichen Teil des umfangreichen Besitzes in Norddeutschland, doch sorgte das Vordringen der Reformation (seit 1550) für Unruhen, ebenfalls die Übernahme der Vogtei über das Kloster Werden durch den protestantischen Kurfürsten Ernst von Brandenburg (1609). Im Dreißigjährigen Krieg konnte sich die Mönchsgemeinschaft unter dem Abt und „kaiserlichen General-Kriegs-Kommisarius“ Hugo Preutaeus (1614-1646) behaupten, seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts arrangierten sich preußischer Vogt und katholischer Abt miteinander. Barocke Klosterneubauten, Tuchmachereien und Kohlebergbau prägten die wirtschaftliche Entwicklung Werdens im 18. Jahrhundert, beispielsweise unter den Äbten Coelestin von Geismar (1706-1718), Benedikt von Geismar (1728-1757) oder Anselm Sonius (1757-1774).

Die Abtei wurde 1802/1803 säkularisiert und wurde endgültig - nach dem Zwischenspiel des französischen Großherzogtums Berg (1808-1815) - preußisch (1815/1816).

Das Territorium des Klosters

Kartenausschnitt Le Comte de la Marck Sanson 1692

Die um das Kloster Werden gelegenen Besitzungen bildeten schon früh ein eigenes Territorium, das bedroht und eingeschränkt wurde von den mächtigen Nachbarn der Werdener Äbte, den Grafen von Berg die schon 1003 erwähnt wurden und bald die Vogteirechte über die Klöster Deutz und Werden ausübten. Insbesondere über das Mittel der Kirchenvogtei versuchten die Grafen Einfluss auf die Werdener Verhältnisse zu gewinnen. Die Grafen von Berg die ursprünglich weite Gebiete Westfalens und des nach ihnen benannten Bergischen Landes beherrschten, teilten 1160 ihren Besitz zwischen den Grafensöhnen auf, so entstand die westfälische Grafschaft Berg-Altena und die rheinische Grafschaft Berg. Eine erneute Erbteilung der Altenaer Linie führte schließlich zur Entstehung der Grafschaften Altena-Isenberg, auch gelegentlich Hövel-Isenberg genannt, und der Grafschaft Altena-Mark. Bedingt durch diese Erbgänge gelangte das Vogteirecht über Kloster Werden in die Hände der Isenberger Grafen, deren Bemühungen ihre Machtstellung in Westfalen zu festigen auf die entgegengesetzten Bestrebungen der Herzöge von Westfalen, den Erzbischöfen zu Köln, stieß. Teil dieser Bemühungen war auch der Erhalt und die Festigung der einträglichen Vogteirechte. Besonders Graf Friedrich von Isenberg geriet deshalb in einen heftigen Konflikt mit Erzbischof Engelbert I. von Köln, der Konflikt mit diesem nahen Verwandten gipfelte schließlich nach einen Treffen des Adels zu Soest in der Ermordung der Erzbischofs (1225) durch westfälische Adelige in einem Hohlweg bei Gevelsberg, für die Friedrich als Anstifter später in Köln hingerichtet wurde. Die Grafschaft und Rechte der Isenberger wurden daraufhin durch Graf Adolf I. von der Mark und den neuen Erzbischof Konrad von Hochstaden eingezogen, die Vogteirechte gingen an den Erzbischof, zudem wurden einige Burgen wie die Isenburg und die Stadt Nienbrügge 1225/26 als Strafe zerstört. Die so aufgelöste Grafschaft Isenberg und die mit der Linie der Isenberger verbundenen Rechte wurden schon kurz darauf erneut Gegenstand einer Auseinandersetzung. Der älteste Sohn, Dietrich, des hingerichteten Grafen Friederich beanspruchte die Grafschaft und alle erblichen Rechte seines Vaters als Erbe, und wurde dabei Maßgeblich von seinem Onkel Heinrich IV. von Limburg unterstützt. Diese als Isenberger Fehde bezeichnete kriegerische Auseinandersetzung mit den Grafen von der Mark und dem Erzbistum Köln führte 1240 zum Bau der Neuen Isenburg mit der Dietrich seine Ansprüche auf die Vogteien Essen und Werden durchsetzen wollte. Die Fehde konnte 1243 beigelegt werden, Dietrich erhielt einen kleinen Teil der väterlichen Besitzungen zurück, die als Grafschaft Limburg fortbestand. Die Vogteirechte blieben jedoch strittig, so dass die Kölner 1244 die neue Isenburg belagerten und einnahmen um sich die Kontrolle über die Vogtei Werden zu sichern. In den nachfolgenden 44 Jahren gerieten die Grafengeschlechter in Westfalen und des Rheinlandes erneut in Konflikt mit den Kölner Erzbischöfen und Herzögen von Westfalen, so das Werden nun zwischen den beiden Machtblöcken lag. In der Schlacht von Worringen (1288) standen schließlich Johann I. von Brabant, die Grafen von Berg und Mark, sowie die Hansestadt Köln dem Heer der Erzbischofs gegenüber und besiegten diesen. Durch die Niederlage Erzbischofs Siegfried von Westerburgs änderten sich auch die Machtverhältnisse, die Abtei suchte nun offen die Anlehnung an die Grafen von Mark, welche von nun an de facto das Vogteirecht über Werden ausübten. Der wirtschaftliche Verfall der Abtei verstärkte zudem in der Folgezeit den Einfluss der Märkischen im Werdener Territorium. Dies machte sich nicht zuletzt im Verhältnis von Vogt und Abt zur sich ausbildenden Stadt Werden bemerkbar. Mit der Säkularisation fiel auch das Werdener Territorium an Preußen, zu dem schon seit dem Aussterben der Herzöge des Vereinigten Herzogtums Jülich-Kleve-Berg und der Beilegung des anschließenden Jülich-Klevischen Erbfolgestreites auch die benachbarten Territorien Kleve und Mark gehörten.

Die ältesten Urbare des Klosters

Das Urbar „A“ des Klosters, das vor 900 begonnen wurde, ist eines der wichtigsten frühmittelalterlichen klösterlichen Urbare Deutschlands (neben z.B. dem Prümer Urbar). Und das in zweierlei Hinsicht: Es ist eines der wenigen (z.B. das Freckenhorster Heberegister, das Essener Urbar) das neben dem Lateinischen auch Altniederdeutsch (Altsächsisch) verwendet. Außerdem werden viele Orte in diesem Urbar erstmalig erwähnt, wie z. B. Dortmund.

Die mehr als 30 Urbare, die aus dem späten 8. bis frühen 10. Jahrhundert bekannt sind, stellen Verzeichnisse von Liegenschaften, Diensten und Abgaben dar. Anlass solcher Aufzeichnungen war oftmals die Aufteilung der Güter zwischen Abt und Konvent, oder wie bei Urbar A, Plünderungen durch die Normannen und ihre Folgen.

Bei allen Erwerbungen zeigt sich eine ungewohnte Wirkmacht des Mündlichen und des Symbolischen, denn allein mündliche Willenserklärung und die symbolische Besitzeinweisung mit Wiesenscholle und Zweig vor Zeugen brachten Werden formal in den Besitz seiner Güter. Deshalb sah man lange von Traditionsnotizen ab. Erst um 1050 verstärkte sich der Griff zu schriftlicher Fixierung so sehr, dass Werden ein eigenes Urkundenwesen entwickelte. Die Urbare erhielten jedenfalls Zusätze, Korrekturen, Anpassungen, man „summierte“ Abgaben oder Dienste, kontrollierte mittels Auszügen, die mitgeführt wurden, man fügte Teile in Urkunden, schrieb sie in Traditionsbücher, ja, in liturgische Bücher, schaffte Abschriften. In Einzelfällen wurde die Momentaufnahme, die ein solches Urbar darstellte, fortgeführt. So merkte man bei dem Werdener Hufeninhaber Brundag „iam solvit“ an (Urbar A, fol. 29v), da der Pflichtige (aus Sünninghausen bei Beckum) offenbar seine Abgabe von 30 Modii Hafer erbracht hatte, nachdem vorher „nihil“ (nichts) vermerkt worden war. Trotzdem wurden Urbare nicht fortgeführt, um einen ständigen Überblick zu haben, sondern in großen Abständen durch neue Urbare ersetzt. Die ersten Urbare umfassten nur 23, bestenfalls 39 Blätter, das Helmstedter gar nur 12.

Urbar A Das älteste Werdener Urbar, deshalb „A“ genannt, besteht aus 39 Blättern mit den Maßen 15,5-18,5 x 24 cm, die in sechs Lagen zusammengeheftet und in starkem Hirschleder eingebunden sind. Dazu kommen 17 kleinere Zettel, hauptsächlich aus Papier. Darauf findet sich ein Kreuz und von einer Hand des 16. Jahrhunderts: „Abbatie prepositure“. Es lässt sich eine Reihe von Handschriften unterscheiden, von denen die älteste aus der Zeit um 900 stammt. Die Pergamentblätter wurden in eine festgelegte Zahl von Zeilen aufgeteilt, die zwischen 24 und 31 Zeilen variiert. Entsprechend schwanken die Maße der Blätter. Diese insgesamt 40 folia (f. 1a war ursprünglich leer und wurde erst viel später mitgezählt) nannte der Herausgeber Rudolf Kötzschke das „Grundbuch des Klosters für Franken, Westfalen und Friesland aus der Zeit der ersten Äbte“. Es umfasste anfangs nur die Lagen 1-3, dazu die Blätter 21 und 26 sowie das Einzelblatt 14, die sich durch gleiche Zeilenzahl und Seitenmaße auszeichnen. Der Rest besteht aus Nachträgen aus späterer Zeit.

Es finden sich die umfangreiche Schenkungsurkunde Folkers von 855, Klostergut beim linksrheinischen Friemersheim, der Anfang des Amts Lüdinghausen (Lage I), dessen Fortsetzung, das Amt Albrads, jüngere Einträge zu Hof Arenbögel, das Amt Sandrads (II), Traditionen des Hofs Heldringhausen und einiger Höriger und Wachszinsiger (f. 14), eine Tradition Folobodos und (jünger) die Abgrenzung des Werdener Zehntbezirks, Einkünfte aus dem östlichen Friesland und aus dem Bistum Osnabrück, eine Reihe westfälische Traditionen (III). Dann weitere westfälische Traditionen (IV, f. 21). und ein Bruchstück des Amts Odgrims (IV, f. 26). Dann wieder ostfriesische Einkünfte im Gebiet der Emsmündung (IV, f. 22-25). Schließlich Ämter Westfalens (V), die drei westfälischen Ämter des Wilgis (um Lüdinghausen, Dülmen, Selm), Wilda und Brunger, das Grimhers in Elfter /Twenthe und Einkünfte aus dem Rheindelta (VI).

Die Handschrift setzt sich aus vier ursprünglich selbstständigen Registern zusammen, wobei die zusammengehörenden Lagen I-III umfassendere und räumlich weiter gestreute Nachrichten enthalten, Lage IV Ostfriesland, Lage V und VI Westfalen und die niederländischen Gebiete erfassten. Wie Kötzschke zeigen konnte, handelt es sich bei Lage V um den ältesten Teil. Er spiegelt die Verhältnisse im Osnabrückischen vor den normannischen Plünderungen wider, die bis um 890 anhielten. Lage I-III und die genannten Anhängsel sind danach entstanden. Lage IV stammt wohl aus der Zeit um 910 und wurde wenig später den ersten drei Lagen als „friesische“ Ergänzung angefügt. Lage V lässt sich eher dem 2. Drittel des 10. Jahrhunderts zuweisen. Einzelne Stücke in Lage VI sollten wohl von Anfang an entsprechende Passagen in Lage I-III ersetzen, oder sie ergänzen. Nur vereinzelt finden sich Abschriften von Urkunden, wie die große Schenkung Folkers von 855, oder Bruchstücke der Schenkungsurkunde Folkhards in Friesland. Häufiger finden sich Traditionsnachrichten, v.a. in den Lagen I-III. Den Hauptbestandteil bilden Verzeichnisse von Gütern und Gerechtsamen sowie namentliche Verzeichnisse der Pflichtigen mitsamt den Gefällen, also eher Heberegister. Sowohl Lage V, als auch Lage VI sind fast reine Heberegister.

Die Einarbeitung der „raelatio magistri Radwardi“ (f. 23v) deutet auf eine Art schriftlicher oder mündlicher Berichterstattung seitens der lokalen Amtsinhaber bei der Kompilierung des Urbars hin. An einigen Stellen, z. B. im Friemersheimer Register deuten häufige Einsprengsel altdeutscher Ausdrücke auf eine mündliche Weisung der Familia.

Unklar ist, ob alle Teile des Urbars auf Werdener Initiative entstanden sind. Die Lagen I-III lassen diese Deutung jedenfalls zu, während besonders die Lagen V und VI Hinweise enthalten, die auf eine Entstehung „vor Ort“ deuten könnten. Einige der ältesten Stücke, besonders die Ämter Hrodwerks und Hrodgers nennen zwar Pflichtige und Gefälle, machen aber keine Angaben über die Lage der Güter, die jüngeren geben jeweils den Pagus an, in dem sich die Pflichtigen befanden, sowie den Ort.

Bei den häufigen Marginalien und den Einträgen auf insgesamt 17 separaten Zetteln, handelt es sich in der Mehrzahl um Ortsnamen, meist von der Hand Abt Heinrich Dudens (Mitte 16. Jahrhundert). So schreibt er zu „Ostenstadon“: „ist nhu Vusteden in Selhem gehorich, als ider mennichlich bewust“. Allerdings identifizierte selbst er, der den früheren Besitz wohl nicht mehr so gut kannte, einige Orte falsch. So identifizierte er „Uuellithi“ (Welte, nordwestlich Dülmen) mit Vlenbroick, in der Pfarrei Selm (f. 28r).

Urbar B f. 1-30 Pergament, dazu f. 8a und 12a, 12-15 x 22-24 cm vier Zettel, Pergament, f. 29 und 30 sind stark beschädigt moderner Pappeinband Edition: Kötzschke, Urbare, B, S. 88-131

Geschrieben von einer größeren Zahl von Händen des 10. und 11. Jahrhunderts, besteht die Handschrift aus 5 Lagen, 2 Einzelblättern und 4 Zetteln. Sie umfasst Abteigut um Werden, West- und Ostfalen, sowie Friesland.

Die erste Lage enthält Einträge verschiedener Hände, frühere zu Westfalen und Friesland, spätere zu Helmstedt. So wurden auf die erste, ursprünglich leere Seite im 12. Jahrhundert die Leistungen des Helmstedter Schulzen eingetragen. Die f. 2v-3r enthalten das Amt Bunos bei Werden, f. 3v-4r ein Register von Bögge bei Kamen, auf den f. 2v-3r und 4v-5r von anderer Hand ein Verzeichnis aus dem Helmstedter Raum, f. 5r hinzugekommene friesische Einkünfte, f. 5v-6r zu Weener an der unteren Ems, f. 6v Waldgerechtsame im Raum Werden (nur Namen und Holzmengen), f. 7r Register des Hofes Bodberg bei Werl, f. 7v wieder friesischer Besitz, Einkünfte aus den Niederlanden und Einkünfte zum Unterhalt von Wollmacherinnen in Leer, f. 8r Tuchlieferungen aus Friesland, Herbergsrechte des Abts, f. 8v wieder friesische (Geld-) Einkünfte und Versuche, den Zuwachs zu ermitteln.

Um Lage II (f. 9-16) wurde ein kleines Pergamentblatt geheftet, das ein Register des Hofs Weitmar bietet, zu dem auch der zwischen f. 12 und 13 eingeheftete Zettel gehört. Auf f. 9r, auch wieder ursprünglich leer, wurden Dienste von vier abteilichen Schulzen für die Brüder festgehalten. Auf f. 9v-10r finden sich die Einkünfte der Pforte, des Küsters und der Schule, f. 10v-11v das Amt Thiedolfs (Helmstedt-Seedorf), f. 12r Jeinsen (bei Hildesheim), f. 12v jüngere Gerechtsame im Mallingforst und Urkundenabschrift (Verpfändungen des Grafen Oddo), f. 13r-14r folgt ein Amt im Emsgebiet, f. 14v Fronden für Barghus (Barkhoven?), f. 14v-15r fünf friesische Höfe, f. 15r Geldgefälle, f. 15v-16r ein Register aus Bögge, ein Erbe in Nordenscheid (im Krehwinkel bei Hetterscheid) bei Werden, schließlich auf f. 16v Einkünfte des Amts Wormstedt (zu Helmstedt).

Auch Lage III (Doppelfolio 17/18) wurde in ihrem ursprünglich klareren Nutzungsbild später verunklärt, denn hier fanden sich zunächst nur Verzeichnisse von Helmstedter Hufen auf f. 17v-18v. Später kamen auf f. 17r verschiedene Einkünfte und das Amt Reingers hinzu, auf f. 18v eine Speiseordnung der Mönche zu Festtagen. Lage IV (Doppelfolio 19/20) enthält Leistungen von drei Helmstedter Schulzen (f.19r-v), ein Register des Hofes Loga an der Leda, eine Zeugenreihe der Tradition Udos, sowie Herbergen nach Berechnung eines Abts „L“ (f. 19v-20v). Lage V (f. 21-28) enthält ein einheitliches Register friesischer Einkünfte auf f. 21r-27r, und auf f. 27v-28r Leistungen der Schulzen auf den Abteihöfen, schließlich Lieferungen des Helmstedter Propstes an den Abt von Werden und einige Hörige, die an Werden übergeben wurden.

Die angehängten Einzelblätter enthalten auf f. 29 eine Dienstordnung für Festtage, auf der Rückseite Traditionen im Laupendahler Wald, Leistungen des Pfarrers von Loga an den Abt, auf f. 30r Hufen, die einem Grafen Hermann (wohl Hermann II. von Werl, einem der Vögte Werdens) überlassen wurden, auf der Rückseite Einkünfte aus Wesecke.

Wahrscheinlich geht der Eintrag auf f. 1r (unten) auf Abt Duden zurück, der die Handschrift in die Jahre um 983 datierte, was vermutlich auf den Eintrag auf f. 20v zurückgeht, wo Hofstätten aufgezählt werden, wie sie „abbas L. computavit“. Dieser wurde mit dem 983 verstorbenen Abt Liudolf gleichgesetzt. Handschriftenvergleich mit zeitgenössischen Urkunden und der Vergleich der innerhalb des Urbars B auftauchenden, divergierenden Register (Bögge, Helmstedt) bestätigen, dass die Handschrift um 1000 entstanden sein muss.

Die ältesten Teile finden sich in Lage II, Einträge die möglicherweise auf Abt Liudolf zurückgehen, und Abteigut erfassen, das in Urbar A fehlt. Im frühen 11. Jahrhundert entstanden die Lagen I und III, die z. T. Lage II ergänzen, partiell ersetzen sollten. Später folgten auf den leeren Flächen weitere Einträge. Namensvergleiche zeigen, dass die Lagen IV und V um 1050 entstanden sind, denn viele der Genannten stimmen mit denen aus dem um diese Zeit entstandenen Urbar C überein, wobei Lage IV eine Beifügung zu V darstellt.

All dies zeigt, dass es sich bei Urbar B um eine Art Fortsetzung von Urbar A handelt, die rund 150 Jahre in Gebrauch war. Die Frage, ob es sich hier um Neuerwerbungen handelt, oder ob es keinen Anlass gab, sie im ältesten Urbar niederzulegen, lässt sich nicht beantworten. Möglicherweise liegt der Schlüssel darin, dass die Aufzeichnungen in zwei Phasen zerfielen: eine frühe, vor 1000, in der man versuchte, das Urbar A zu vervollständigen, sei es um Neuerwerbungen, sei es um Ausgelassenes, und eine spätere Phase, in der die Abfassung eines neuen Urbars ins Auge gefasst werden musste, die um 1050 verwirklicht wurde.

Die Stadt Werden

Torhaus der ehem. Abtei, Eingang zum Hof

Die Anfänge der Stadt Werden liegen zwar im Dunkeln, doch kann gemutmaßt werden, dass sich schon bald neben dem Kloster, das ja ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für seine Umgebung war, eine kleinere Siedlung mit Markt, Kaufleuten und Handwerkern etablierte. In den ersten Jahren (um 800) mussten Klosterbrüder und Bauhandwerker an der Klosterkirche und den Klosterbauten versorgt werden, was auch aus der näheren Umgebung möglich war. Zusätzlich wurde das Kloster mit entsprechenden Gütern ausgestattet. Im 12. Jahrhundert bezeugen dann Quellenhinweise - u.a. die Bezeichnung der Siedlung als civitas und die Nennung einer Mauer - die Entwicklung zur Stadt. 1256 - nach Ausschaltung des vom Abt abhängigen Stadtvogts (1240) - privilegierte Graf Otto von Altena (1249-1262) die Werdener Bürger, für die er sich ausdrücklich als Verteidiger ihrer Freiheit (gegen den Abt) einsetzte. Dagegen war die Übereinkunft „über die Begründung und Befestigung der Stadt“ (so genannte Stadtgründungsurkunde vom 22. Juli 1317) zwischen dem unter Druck geratenen Grafen Engelbert II. von der Mark (1308-1328) und dem Werdener Abt Wilhelm II. (1310-1330) ein Kompromiss, der dem Abt als Stadt- und Landesherrn wichtige Rechte in der Stadt (Münze, Zoll, Rechte bei der Aufnahme von Juden und Wucherern - wohl Geldverleiher, die wegen des Zinsverbots alle als Wucherer galten) sicherte. Abt und Abtei wurden aber in der Folgezeit weiter aus der Stadt herausgedrängt. Das älteste Werdener Stadtrecht (vom 25. November 1371) erließ Vogt Engelbert III. von der Mark (1347-1391) ohne Beteiligung des Abts; es verfügte u.a. die Gründung dreier Gilden und regelte die Aufnahme von Bürgern in die Stadt. Eine gewisse Relativierung der vogteilichen Machtstellung ergab sich ein knappes Jahr später, als Engelbert erklärte, außer der Vogtei keine weiteren Rechte in der Stadt und im Gericht von Werden zu besitzen. Im 15. Jahrhundert gewann die Stadt weiter an Einfluss: Weinakzise, Brückengeld, Mauerbau und die Befestigung der Ruhrbrücke gehörten nun zum Aufgabenbereich einer städtischen Selbstverwaltung, an deren Spitze Rat und Bürgermeister standen. Mit 700 bis 800 Einwohnern (einschließlich der Stiftsangehörigen) war Werden dabei ein bescheidenes Städtchen innerhalb eines ebenso bescheidenen Territoriums. Dabei blieb es im Wesentlichen - trotz Reformation und protestantisch-preußischer Kirchenvogtei - in der frühen Neuzeit.

Die Doppelabtei Werden-Helmstedt

Die Werdener Äbte waren bis in die frühe Neuzeit gleichzeitig Leiter des Helmstedter Klosters St.Ludgeri gewesen sind. Auch in Helmstedt erwuchs ihnen spätestens seit der Mitte des 12. Jahrhunderts eine Stadt, die nach der Brandkatastrophe von 1200 (im deutschen Thronstreit) um 1230 erstmals ummauert und im Laufe des 13. Jahrhunderts weitgehend selbstständig vom Werdener Abt als Stadtherrn wurde. Die stadtherrlichen Rechte gingen dabei auf den Helmstedter Rat und auf die welfischen Herzöge über. Die besaßen seit 1180 die Kirchenvogtei über das Kloster und 1490 wurde ihnen formell Helmstedt abgetreten. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts soll dabei die Einwohnerzahl der Stadt annähernd 3000 betragen haben.

Das Helmstedter Kloster geriet im späten Mittelalter in den Sog des Niedergangs der Werdener Abtei. Die Äbte - ohnehin nur vom Werdener Konvent gewählt - kümmerten sich kaum noch oder nur unzulänglich (Streitigkeiten mit der Stadt) um die Angelegenheiten des weit entfernten Helmstedt. Daher hielt auch die Bursfelder Kongregation und ihre Reform erst 1481 dort Einzug und konnte mit dem Neuaufbau des Klosters beginnen. Doch war in der frühen Neuzeit das Helmstedter Kloster St. Ludgeri nunmehr Teil einer „Landstadt“ im Territorium der welfisch-braunschweigischen Herzöge. Aus Furcht vor protestantischen Bilderstürmern brachte der Werdener Abt Hermann von Holte 1547 die bedeutendsten Schätze des Klosters Helmstedt, vor allem das als Karlsreliquie verehrte Helmstedter Kreuz und den Kelch des Heiligen Liudger, nach Werden. Wie zahlreiche Klöster im Reich, so wurde auch das Helmstedter 1802/1803 säkularisiert.

Klosterleiter und (Fürst-) Äbte von Werden

Liudgeridische Klosterleiter

Wahläbte von Werden

  • Andulph (887-ca.888)
  • Hembil (888-891?)
  • Adaldag (892?)
  • Odo (bis 899)
  • Hoger (899-900)
  • Hildebrand (900-910)
  • Adalbrand (910-916)
  • Weris (916-930)
  • Wigger (930-940)
  • Wigo (ca.940-945)
  • Reinher (945-962)
  • Engelbert (962-971)
  • Folkmar (971-974)
  • Liudolf (974-983)
  • Werinbert I. (983-1001)
  • Ratbald (1001-1015)
  • Heithanrich (1015-1030)
  • Bardo (1030-1031)
  • Gerold (1031-1050)
  • Gero (1050-1063)
  • Giselbert (1063-1065)
  • Adalwig (1065-1080)
  • Otto I. (1080-1104)
  • Rudolf (I.) (1104-1105)
  • Rudolf (II.) (1105-1112)
  • Liudbert (1112-1119)
  • Berengoz (1119-1125)
  • Bernhard (1125-1140)
  • Werinbert II. (1140-1144)
  • Volmar (1144-1145)
  • Lambert (1145-1151)
  • Wilhelm I. (1151-1160)
  • Adolf I. (1160-1173), Sohn von Adolf II. von Berg
  • Wolfram (1173-1183)
  • Heribert I. (1183-1197)
  • Heribert II. (1197-1226)
  • Gerhard von Grafschaft (1226-1251)
  • Albert von Goer (1251-1257)
  • Albero (1257-1277)
  • Otto II. (1278-1288)
  • Heinrich I. von Wildenburg (1288-1310)
  • Wilhelm II. von Hardenberg (1310-1330)
  • Johann I. von Hernen (1330-1343)
  • Johann II. von Arscheid (1343/44-1360)
  • Heinrich II. von Wildenburg (1360-1382)
  • Johann III. von Spiegelberg (1382-1387)
  • Bruno von Rennenberg (1387-1398)
  • Adolf II. von Spiegelberg (1398-1431)
  • Johann IV. von Stecke (1432-1451)
  • Konrad von Gleichen (1452-1474)
  • Adam Meyer (Administrator) (1474-1477)
  • Dietrich Hagedorn (1477-1484)
  • Antonius Grimholt (1484-1517)
  • Johannes von Groningen (1517-1540)
  • Hermann von Holten (1540-1572)
  • Heinrich Duden (1573-1601)
  • Konrad Kloedt (1601-1614)
  • Hugo Preutaeus (1614-1646)
  • Heinrich Dücker (1646-1667)
  • Adolf Borcken (1667-1670)
  • Ferdinand von Erwitte (1670-1705)
  • Coelestin von Geismar (1706-1718)
  • Theodor Thier (1719-1727)
  • Simon (von) Bischoping (1727-1728)
  • Benedikt von Geismar (1728-1757)
  • Anselm Sonius (1757-1774)
  • Johannes Hellersberg (1774-1780)
  • Bernhard Bierbaum (1780-1798)
  • Beda Savels (1798-1802/03)

Literatur

  • Markus Bötefür, Buchholz, Gereon, Michael Buhlmann: Bildchronik 1200 Jahre Werden. Essen 1999
  • Michael Buhlmann: Frauen in der mittelalterlichen Werdener Grundherrschaft. In: Münster am Hellweg 51 (1998), S.35-52
  • Michael Buhlmann: Liudger an der Ruhr. In: Ich verkünde euch Christus. St. Liudger, Zeuge des Glaubens 742-809 [1998], S.22-42
  • Michael Buhlmann: Die älteste Immunitätsurkunde für das Kloster Werden a.d. Ruhr. Untersuchungen zu den Beziehungen zwischen Kloster und Königtum im früheren Mittelalter. In: Münster am Hellweg 52 (1999), S.55-74
  • Michael Buhlmann: Das Kloster Werden in den karolingischen Reichsteilungen. In: Münster am Hellweg 52 (1999), S.75-91
  • Michael Buhlmann: Die Abtei Werden und ihre Umlandbeziehungen im Mittelalter. In: Münster am Hellweg 53 (2000), S.15-54
  • Michael Buhlmann: Essen und Werden: Zu den Anfängen und zur mittelalterlichen Geschichte zweier geistlicher Gemeinschaften, in: Münster am Hellweg 54 (2001), S.67-128
  • Michael Buhlmann: Liudger und Karl der Große. In: Ich verkünde euch Christus. St. Liudger, Zeuge des Glaubens 742-809 [2001], S.5-48
  • Michael Buhlmann: Werden a.d. Ruhr: Zeit und Zeitbewusstsein in einer mittelalterlichen Grundherrschaft. In: Münster am Hellweg 55 (2002), S.43-73
  • Hermann Burghard (Bearb.): Werden (= Rheinischer Städteatlas Nr.78) . Köln-Weimar-Wien 2001
  • Hermann Burghard, Thomas Dupke, Monika Fehse, Jan Gerchow, Detlef Hopp, Klaus Wisotzky: Essen. Geschichte einer Stadt. Hrsg. von Ulrich Bosdorf, Bottrop-Essen 2002
  • Wilhelm Flügge: Chronik der Stadt Werden. [Bd.1:] Düsseldorf 1887, Nachdruck Essen-Werden 1989, Ergänzungsheft 1: [Essen-] Werden 1889, Ergänzungsheft 2: [Essen-] Werden 1891, Bd.2 [= Ergänzungsheft 1/2]: Nachdruck Essen-Werden 1990
  • Jan Gerchow (Hrsg.), Das Jahrtausend der Mönche. KlosterWelt - Werden 799-1803 (= Ausstellungskatalog). Essen-Köln 1999
  • Rudolf Kötzschke: Studien zur Verwaltungsgeschichte der Großgrundherrschaft Werden an der Ruhr. Leipzig 1901
  • Rudolf Kötzschke (Hrsg.): Die Urbare der Abtei Werden a.d. Ruhr (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde XX: Rheinische Urbare). Bd.2: A. Die Urbare vom 9.-13. Jahrhundert. Hrsg. von Rudolf Kötzschke, Bonn 1908, Nachdruck Düsseldorf 1978, Bd.3: B. Lagerbücher, Hebe- und Zinsregister vom 14. bis ins 17. Jahrhundert, Bonn 1908, Nachdruck Düsseldorf 1978, Bd.4,I: Einleitung und Register. I. Namenregister. Hrsg. von Fritz Körholz, Düsseldorf 1978, Bd.4,II: Einleitung, Kapitel IV: Die Wirtschaftsverfassung und Verwaltung der Großgrundherrschaft Werden. Sachregister. Hrsg. von Rudolf Kötzschke, Bonn 1958
  • Wilhelm Langenbach: Stift und Stadt Werden im Zeitalter des dreißigjährigen Krieges. In: Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 15 (1911), S.1-145
  • Christof Römer: Helmstedt - Werden. Tausendjährige Geschichte einer Doppelabtei aus Helmstedter Sicht. In: Münster am Hellweg 36 (1983), S.11-23
  • Johannes Rüschen: Hildigrim und das Kloster Werden. In: Münster am Hellweg 19 (1966), S.85-94
  • Johannes Rüschen: Das Kloster Werden und das Emsland. In: Münster am Hellweg 20 (1967), S.19-24
  • Johannes Rüschen: Das Kloster Werden im 13. Jahrhundert. In: Münster am Hellweg 22 (1969), S.89-94
  • Johannes Rüschen: Die Werdener Äbte des Mittelalters. In: Münster am Hellweg 22 (1969), S.94f
  • Johannes Rüschen: Das Kloster Werden im 14. Jahrhundert. In: Münster am Hellweg 22 (1969), S.182-186
  • Johannes Rüschen: Das Kloster Werden vom ausgehenden Mittelalter bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges. In: Münster am Hellweg 23 (1970), S.121-128
  • Otto Schantz (Hg.): Werdener Geschichtsquellen. Bd.1: I. Die Historia monasterii Werthinensis des Abtes Heinrich Duden; II. Insignis monasterii sancti Ludgeri Uuerthinensis annales et catalogus abbatum. Bonn 1912, Bd.2: III. Die Annalen des Propstes Gregor Overham. Bonn 1919, Bd.3: IV. Bernhard Roskamps Katalog; V. Namenverzeichnis. Bonn 1925
  • Albert Schuncken: Geschichte der Reichsabtei Werden an der Ruhr. Köln-Neuss 1865
  • Wilhelm Stüwer (Bearb.): Die Reichsabtei Werden an der Ruhr (= Germania Sacra Neue Folge 12, Erzbistum Köln 3). Berlin-New York 1980
  • Walther Zimmermann, Hugo Borger, Ruth Ehmke u.a.: Die Kirchen zu Essen-Werden (= Die Kunstdenkmäler des Rheinlandes, Beih.7) . Essen 1959

Siehe auch

Weblinks

51.3880555555567.00472222222227Koordinaten: 51° 23′ 17″ N, 7° 0′ 17″ O


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