- u. A. w. g.
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Die Abkürzung u. A. w. g. steht oft auf formellen Einladungen und bedeutet „um Antwort wird gebeten“. Dies weist den Eingeladenen darauf hin, dass der Gastgeber darauf angewiesen ist, zu wissen, auf wie viele Gäste er sich einzustellen hat (z. B. für Tischkarten, Sitzordnung, Saalgröße …). Gewöhnlich ist dabei auch ein Zieltag angegeben, z. B.: u. A. w. g. bis zum 20. Oktober 2011, damit der Gastgeber danach die Veranstaltung vorbereiten kann. Zuweilen werden dort auch Kleidungswünsche geäußert, z. B.: „Wir bitten um festliche Abendkleidung“ oder „Abendgarderobe erwünscht“.
In Österreich wird diese Abkürzung auch privat oft verwendet und gilt als üblich, insbesondere bei Einladungen zu größeren familiären Feierlichkeiten, wie Hochzeiten oder akademischen Feiern.
Nach anderer Auffassung jedoch gilt bei behördlichen, geschäftlichen und stärker noch im privaten Briefwechsel diese Abkürzung in einigen Ländern als latent unhöflich, da dem Adressaten indirekt Unzuverlässigkeit bei der „Bearbeitung“ der Anfrage unterstellt werde.
Die französische und auch im englischen Sprachraum gebräuchliche Form ist „r.s.v.p.“ (répondez s’il vous plaît) oder RSVP bzw. für den Fall, dass keine Antwort gewünscht wird, auch "n.r.s.v.p." (ne répondez s'il vous plaît)".
Kategorien:- Abkürzung
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